Das Bundesgericht muss sich mit der Ortsplanungsrevision von Golaten befassen. Kurt Walker zieht seine Beschwerde gegen ein Urteil des Berner Verwaltungsgerichts weiter, wie die «Berner Zeitung» am Dienstag berichtete. Walker wehrt sich gegen die Anordnung der sogenannten Intensivlandwirtschaftszonen für Gewächshäuser und für den Gartenbau. Elf solche Zonen seien wie ein Flickenteppich über die ganze Gemeinde angelegt, kritisiert er.
Das Verwaltungsgericht hat Walkers Beschwerde mit der Begründung abgewiesen, dass er nur Einzonungen anfechten könne, die direkt an sein Grundstück angrenzen. Für die Anordnung der Intensivlandwirtschaftszonen in der Gemeinde sei Walker aber nichteinspracheberechtigt. Dennochkritisierte das Verwaltungsgericht in seinem Urteil die Ortsplanungsrevision. Es sei nicht zu übersehen, dass die Gemeinde bei der Festlegung dieser Zonen dem Interesse der Grundeigentümer Rechnung trage, heisst es laut dem BZ-Artikel im Entscheid. Das Bundesgericht muss nun entscheiden, wer bei Ortsplanungsrevisionen überhaupt Einsprache gegen welche Änderungen machen darf. hs