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0- bis 4-Jährige verändern den Finanzausgleich

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Seit 2011 verfügt der Kanton Freiburg über einen interkommunalen Finanzausgleich. Dieser war unter der Leitung des Professors für öffentliche Finanzen, Bernard Dafflon, erarbeitet worden und gilt gemäss Avenir Suisse nebst jenem von Glarus als der ausgewogenste aller Kantone.

Das entsprechende Gesetz sieht alle vier Jahre eine Evaluation der Indikatoren des Finanzausgleichs vor, und der Grosse Rat hat gestern geringfügige Anpassungen daran vorgenommen.

Der Finanzausgleich besteht aus zwei Teilen: dem Ressourcenausgleich und dem Bedarfsausgleich. Der Ressourcenausgleich richtet sich nach den potenziellen Steuereinnahmen der Gemeinden und wird direkt durch die Gemeinden finanziert. Daran wird sich nichts ändern. Der Bedarfsausgleich bezieht sich hingegen auf die Ausgabenseite der Gemeinden und wird vom Kanton finanziert. Bisher wurden für den Bedarfsausgleich fünf Indikatoren herangezogen: die Bevölkerungsdichte, der Beschäftigungsgrad, das Bevölkerungswachstum, die Anzahl der 80-Jährigen und älter und die Anzahl schulpflichtiger Kinder.

Der Grosse Rat hat gestern einen sechsten Indikator hinzugefügt: die Anzahl Kinder von 0 bis 4 Jahren. Damit soll neu das Bedürfnis an Betreuungseinrichtungen im Vorschulalter berücksichtigt werden. Als weitere Neuheit hat das Parlament die Berechnung der Beschäftigung in den Gemeinden abgeändert: Nicht mehr die Anzahl Vollzeitstellen (80 bis 100 Prozent), sondern die Summe aller Stellenprozente werden berücksichtigt. Der Grosse Rat hat die beiden Änderungen mit 96 gegen 0 Stimmen genehmigt.

Staatsrätin Marie Garnier bezeichnete den Finanzausgleich als solides aber komplexes Instrument. Das System müsse langfristig stabil bleiben, brauche aber von Zeit zu Zeit Verfeinerungen. CVP-Grossrat Jean-Pierre Doutaz (Epagny) sprach denn auch von «kosmetischen Änderungen».

Weitere Indikatoren nicht reif

Aus dem Grossen Rat waren mehrere Anregungen gekommen, weitere Indikatoren im Finanzausgleich zu berücksichtigen. So etwa die bevorstehende Steuerreform 17 für Unternehmensgewinne. Gabriel Kolly (SVP, Corbières) sprach von einer «mangelnden Vorausplanung», seien doch die Grundzüge der Steuerreform klar. Garnier entgegnete, dass die Steuerreform auf den Finanzausgleich keinen Einfluss haben sollte, da sie bereits einen internen Ausgleichsmechanismus vorsehe.

Benoît Piller (SP, Avry-sur- Matran) tönte auch die Sozial­hilfe an, doch wird diese gemäss Garnier in Gemeindeverbänden organisiert.

In einer nächsten Revision könnten hingegen die Schul­transporte und die Gemeindestrassen in den Bedarfsausgleich einfliessen. Die Schultransporte sind aber derzeit noch in einer Übergangsphase bis zur vollständigen Finanzierung durch die Gemeinden. Und die Gemeindestrassen inklusive ihrer Längen sind noch nicht inventarisiert. Beides soll bis in vier Jahren erfassbar sein.

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