Nachdem der Grosse Rat vor Wochenfrist die Beratung über den Gesetzesentwurf über die Hundehaltung aufgenommen hatte, hat er gestern Abend die 1. Lesung abgeschlossen. Ausgiebig hat er dabei unter anderem die Frage diskutiert, ob der Staatsrat eine Kollektivhaftpflichtversicherung für Hundehalter abschliessen kann, wie es die Regierung vorschlug. Diese Bestimmung käme subsidiär zum Tragen, denn die Hundehalter müssen selber eine Haftpflichtversicherung abschliessen. Die Kommission hatte vorgeschlagen, diese Bestimmung zu streichen. Die Voten, ob es mit einer Kollektivversicherung oder mit Einzelhaftpflichtversicherung einfacher ist, die Kontrollfunktion wahrzunehmen, hielten sich die Waage. So entschloss sich der Rat mit 44:43 Stimmen ohne Enthaltung dem Antrag der Regierung zu folgen.Das Veterinäramt soll künftig auf Anfrage der Erziehungsdirektion Sensibilisierungskurse für den Umgang mit Hunden in den Primarschulen durchführen und solche nicht selber unaufgefordert anbieten. Auch in diesem Punkt entschied sich das Plenum im Sinne des Staatsrates und gegen den Kommissionsantrag, dies mit 48:43 Stimmen.Ebenfalls im Sinne des Staatsrates wurde die Hundesteuer einheitlich auf maximal Fr. 200.- festgelegt. Eine Abstufung nach Anzahl Hunden wurde klar bachab geschickt. wb
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