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11-Jährige vergewaltigt

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Bedingte Strafe für 60-Jährigen

Autor: Von MONIQUE DURUSSEL/La Liberté

Der Mann wurde zu 18 Monaten Gefängnis, bedingt auf fünf Jahre, verurteilt. Das Gericht folgte dabei der Staatsanwaltschaft. Hingegen hat es die Schadenersatzforderung des Opfers von 30 000 auf 15 000 Franken reduziert.Die junge, heute 23-jährige Frau und Mutter wurde im Alter von elf Jahren in einem Asylantenheim vergewaltigt, wo sie sich im Jahre 1994 mit ihrer Familie aufgehalten hatte. Das Zentrum nahm zu diesem Zeitpunkt Familien aus Bosnien auf. Sie reichte eine Strafklage just vor der Verjährung ein.Der Täter leidet unter einer schweren psychischen Depression und unter einem Trauma, die auf seine Inhaftierung in einem Gefängnis in Kroation zurückzuführen ist. Das psychiatrische Gutachten anerkannte eine verminderte Zurechnungsfähigkeit von 25 Prozent.Raphaël Bourquin, Substitut der Staatsanwältin, erklärte sich die lange Zeit zwischen der Tat und dem Einreichen der Klage mit der Erfahrung, dass das Opfer zuerst reifer werden muss, um den Mut aufzubringen, den Täter anzuzeigen. Für ihn ist es auch normal, dass sich die Aussagen der Parteien widersprechen. Er gab sich jedoch überzeugt, dass die Frau die Wahrheit sagte, dies aufgrund eines Gespräches, das er mit dem Ehemann des Opfers führte.Der Verteidiger plädierte auf Freispruch nach dem Motto: Im Zweifelsfall für den Angeklagten.

bearbeitet von az/FN

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