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12 Millionen für Wirtschaftsförderung

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Grosser Rat entscheidet über Verpflichtungskredit 2007-2011

Der neugewählte Grosse Rat wird die erste ordentliche Session der Legislaturperiode 2007-2011 am kommenden Dienstag in Angriff nehmen. Die März-Session wird aber nicht wie früher vorgesehen zwei Wochen, sondern lediglich eine Woche dauern.Einer der ersten wichtigen Entscheide, die das neue Kantonsparlament fällt, betrifft die Wirtschaftsförderung des Kantons Freiburg. Der Staatsrat verlangt wie in der zu Ende gegangenen Legislaturperiode einen Verpflichtungskredit von zwölf Millionen Franken.

Verschärfter Konkurrenzkampf

Der Staatsrat weist in seiner Botschaft darauf hin, dass der Kanton Freiburg wie alle anderen Schweizer Kantone in einem verschärften und internationalen Standortwettbewerb um neue Unternehmen steht. Auch wenn sich die Wirtschaftslage verbessert hat, sei es wichtig, die gesetzlich vorgesehenen Massnahmen aufrechtzuerhalten und den Standort «Kanton Freiburg» attraktiver zu gestalten, insbesondere indem für die Unternehmen Unterstützungsmöglichkeiten bereitgestellt werden.Wie der Staatsrat ausführt, können dank dem Wirtschaftsförderungsgesetz finanzielle Beiträge zur Unterstützung von Projekten gewährt werden, mit denen neue Arbeitsplätze mit hoher Wertschöpfung geschaffen werden können. «Diese Projekte müssen innovativen Charakter haben und vorwiegend auf Märkte ausserhalb des Kantons ausgerichtet sein. Zudem muss die betreffende Aktivität den Zielen der kantonalen und regionalen Wirtschaftsförderungspolitik entsprechen», gibt die Freiburger Regierung zu verstehen. Zudem sei es möglich, Anstrengungen zur Innovation und Diversifikation sowie Umstrukturierungen von Unternehmen finanziell zu unterstützen, sofern diese mittel- und langfristig zur Erhaltung oder Schaffung von Arbeitsplätzen führen. «Schliesslich kann mit Zinskostenbeiträgen eine Investitionshilfe zur Verbesserung der Attraktivität einer Region gewährt werden», fügt der Staatsrat bei.

Über 200 Unternehmen unterstützt

Er erinnert daran, dass die Wirtschaftsförderung auch im Ausland tätig sein muss. «Die direkte Kontaktnahme mit Unternehmen ist unerlässlich für die Unterstützung der ansässigen Unternehmen wie auch für die wirtschaftliche Entwicklung des Kantons. Sie zielt insbesondere auf eine Diversifizierung und Verstärkung der bestehenden Wirtschaftsstruktur», schreibt der Staatsrat weiter.Der Botschaft kann weiter entnommen werden, dass seit dem Inkrafttreten des Wirtschaftsförderungsgesetzes im Jahre 1996 über 200 Unternehmen finanziell unterstützt wurden, entweder in Form von Zinskostenbeiträgen bzw. Zuschüssen für die Schaffung von Arbeitsplätzen oder als Innovationsförderung. Etwa 40 dieser Unternehmen erhielten zudem eine Bundeshilfe gemäss Bonny-Beschluss. Die Finanzhilfen, die der Kanton seit 2002 den Unternehmen gewährt hat, ermöglichten die Realisierung von Projekten mit einem Investitionsvolumen von über 121 Millionen Franken und die Schaffung von etwa 450 Arbeitsplätzen.az

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