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1200 Franken Geldstrafe für einen Urkunden fälschenden Sensler  

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Ein Sensler Wiederholungstäter erhält eine unbedingte Geldstrafe von 1200 Franken, weil er eine Zahlungsaufforderung der Kantonspolizei verfälschte, an seinen Adoptivvater schickte und das Geld einheimste. 

1200 Franken – so hoch ist die unbedingte Geldstrafe für einen Sensler, der sich der Urkundenfälschung schuldig gemacht hat. Das schreibt die Staatsanwaltschaft in einem Strafbefehl. Der Sensler verfälschte mittels eines Computers eine Aufforderung der Kantonspolizei, die an ihn selbst adressiert war. Die vom September 2023 datierte Aufforderung sendete der Beschuldigte so seinem Adoptivvater zu. Die Aufforderung ersuchte den Adressierten, eine Busse in Höhe von 28’500 Franken zu begleichen oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von 950 Tagen anzutreten. Der Adoptivvater bezahlte fünf Tage später den Betrag. Das Geld ging auf ein Konto einer Drittperson, die das Geld an den Beschuldigten übergab. Von dem Geld investierte dieser 25’000 Franken in ein Geschäft in Spanien, 3’500 Franken behielt er für sich. Der Adoptivvater verzichtete ausdrücklich darauf, einen Strafantrag wegen Betrugs gegen den Beschuldigten einzureichen. 

Der Beschuldigte wurde bereits im Oktober 2008, im Juli 2013, im Juni 2015 und im Februar 2016 wegen Urkundenfälschung verurteilt. Die jeweiligen unbedingten Freiheitsstrafen und Geldstrafen haben ihn nicht davon abgehalten, weitere Straftaten zu begehen. Die Strafe für die Tat vom September 2023 wird deshalb wie zuvor schon unbedingt ausgesprochen. 

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