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13 Hunderassen bewilligungspflichtig?

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13 Hunderassen bewilligungspflichtig?

In seinem Vorentwurf zur Revision der Tierschutzverordnung hatte das eidg. Volkswirtschaftsdepartement beabsichtigt, die Haltung von 13 Hunden, die von einer der folgenden Rassen abstammen, einer Bewilligungspflicht zu unterstellen: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Cane Corso Italiano, Dobermann, Dogo Argentino, Presa Canario (Dogo Canario), Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Español, Mastino Napoletano, Rottweiler, Staffordshire Bullterrier und Tosa.Auch der Staatsrat dachte daran, die Haltung dieser Rassen einer Bewilligungspflicht zu unterstellen, wie dies aus der Grossrats-Debatte hervorging. az

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