Weil eine 67-jährige Frau im April dieses Jahres im Coop des Fribourg Centre zwei Schokoladenbonbons im Gesamtwert von 90 Rappen gestohlen hatte, sprach sie die Staatsanwaltschaft Ende Juni mittels Strafbefehl wegen Diebstahls von geringfügigem Wert schuldig. Wegen des tiefen Werts der Ware entschied sie jedoch, der Frau mit Wohnsitz in Freiburg keine Strafe zu verhängen. Die Verfahrenskosten von 145 Franken gingen aber zulasten der 67-Jährigen. ma
- 14.05.2024
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- 14.05.2024