Zurzeit leben im Kanton Freiburg rund 1500 Asylsuchende: 600 mit laufenden Verfahren; 600 mit vorläufiger Aufnahme und 250 mit Nichteintretensentscheid und Ausreisefrist.
Per Ende Jahr waren beim Kanton rund 90 Asylsuchende mit einem Nichteintretensentscheid registriert. «Einige sind sicher ausgereist, aber viele auch untergetaucht», bemerkt Melchior Etlin, Leiter der Division «Asyl».
Fünf Tage Nothilfe
Asylsuchende mit Nichteintretensentscheid müssen die Schweiz unverzüglich verlassen. So will es das Gesetz vom 1. April 2004. Nach der neuen Regelung sind sie von der Sozialhilfe des Bundes ausgeschlossen. Der Kanton ist für sie zuständig. Sie können Nothilfe beantragen.