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17 Jahre Haft und Verwahrung

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Im November 2014 hat er seine Frau vergewaltigt, wenige Wochen später hat er sie erdrosselt – weil sie ihn verlassen wollte. Als seine zwei Söhne aus einer früheren Beziehung von der Polizei befragt wurden, beschuldigten ihn beide, sie als Kind sexuell missbraucht zu haben. Nun muss der Mann für 17 Jahre hinter Gitter – und wird verwahrt. Dieses Urteil fällte das Strafgericht des Saanebezirks gestern.

Die beiden Prozesstage waren sehr emotional gewesen; die Urteilsverkündigung verlief in einem ruhigen Rahmen. Benoît Chassot, Präsident des fünfköpfigen Gerichts, zeichnete vom Angeklagten das Bild eines Manipulators, der nur zu seinem eigenen Vorteil handelt. Chassot zeigte auf, wie der Verurteilte auch in früheren Beziehungen Gewalt ausübte und es nicht akzeptierte, wenn eine Frau sich nicht seinem Willen beugte.

Seine letzte Frau forderte die Scheidung: Nach der Vergewaltigung zog sie aus und entschied, die Beziehung zu beenden. «Das ertrug er nicht», sagte Chassot. Als dem Täter am 29. Dezember klar geworden sei, dass sie ihre Meinung nicht mehr ändern würde, sei er von hinten an sie herangetreten und habe an ihrem Halstuch gezogen. «Sie war wehrlos.» Als die Frau bewusstlos am Boden gelegen sei, habe er ihr das Halstuch abgenommen, es zusammengelegt und mit ihrer Brille auf einen Stuhl gelegt. «Er hat nicht versucht, sie wiederzubeleben.» Er habe einen Kollegen gerufen, damit dieser sie in den Notfall fahre. «Die Ambulanz war ihm zu teuer.» Auf der ganzen Fahrt habe er seine leblose Frau geschüttelt und immer wieder gesagt: «Was hast du mir angetan? Was hast du gemacht?»

«Einmal mehr hat er die Schuld auf die anderen abgeschoben und sich als Opfer dargestellt», sagte Chassot. So wie er den sexuellen Missbrauch seiner Söhne nach wie vor abstreite. «Er stellt die Anschuldigungen als Rachezug seiner Ex-Partnerin dar.»

Der Mann trage eine sehr schwere Schuld, sagte Chassot. «Er ist ein Psychopath, und es besteht eine grosse Rückfallgefahr.» Eine Hoffnung, dass der Mann sich ändere, gebe es nicht. So habe er im Dezember 2014 bereits eine neue Beziehung angebandelt und dieser Frau vorgespielt, er sei wohlhabend; in Wirklichkeit ist er tief verschuldet. «Wir müssen die Öffentlichkeit schützen und ihn verwahren.» Eine Verwahrung wird alle fünf Jahre überprüft und kann bei negativer Prognose jeweils wieder verlängert werden.

Staatsanwalt Marc Bugnon zeigte sich gestern sehr zufrieden: «Das Gericht hat alle drei Anklagepunkte anerkannt, eine lange Haftstrafe ausgesprochen und die Verwahrung angeordnet.» Damit sei es der Anklage gefolgt. «Dank der Verwahrung wird die öffentliche Sicherheit auf lange Zeit hinaus gewährleistet.»

Er geht vors Kantonsgericht

Der Angeklagte akzeptiert das Urteil jedoch nicht; er geht vor Kantonsgericht, wie Pflichtverteidiger Sébastien Pedroli nach dem Urteil den Medien sagte. Der Verurteilte bestreitet, seine Söhne missbraucht zu haben. Zudem fordert er eine kürzere Haftstrafe und wehrt sich gegen die Verwahrung.

«Er ist ein Psychopath, und es besteht eine grosse Rückfallgefahr.»

Benoît Chassot

Richter

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