Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

19 Schlangen in 12 Plastikschubladen

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Im Saanebezirk hat ein Kontrolleur des Veterinäramts im Haus eines 31-Jährigen traurige Verhältnisse vorgefunden: Der Mann hielt neun Boa Constrictor, neun Königspythons und eine Tigerpython in ein einem Rack–also einem Plastikgestell mit Schubladensystem. Das Rack umfasste zwölf Schubladen und war gerade einmal 86 auf 80 auf 105 Zentimeter gross. «Die Haltung der Schlangen respektiert ihre Bedürfnisse nicht–weder was Wärme, Feuchtigkeit, Sauberkeit noch Basissubstrat oder Grösse und Volumen betrifft»: Dies meldete der Kontrolleur des Veterinäramts. Die Schubladen seien für die meisten Schlangen zu klein gewesen, zudem habe der Mann keine Bewilligung gehabt, um die Tigerpython zu halten. Auch für seinen Hund, einen American Stafford Terrier, hatte der Mann keine Bewilligung eingeholt.

Der Kontrolleur fand auch zwei Chinchillas, die in ihrem Gehege keine Rückzugsmöglichkeit hatten. Zudem fehlte es ihnen an Material, um ein Nest zu bauen. Sie hatten nichts zum Nagen und auch kein Sandbad. Einer griechischen Landschildkröte fehlte es an Substrat, in dem sie hätte graben können. Auch sie hat- te keine Rückzugsmöglichkeit. Den Hasen ging es nicht besser: Sie hatten kein Versteck.

Das Veterinäramt entschied im Oktober 2014, dass der Mann während fünf Jahren nicht mehr als zwei Reptilien halten darf und sich von den überzähligen trennen muss. Im Dezember stellte das Amt fest, dass der Mann weder die Tierhaltung verbessert noch die Tiere weggeben hatte. Darum beschlagnahmte das Veterinäramt 17 Schlangen und einen Skorpion. Den Hund gab der Mann schliesslich weg.

Nun hat der Freiburger Staatsanwalt Patrick Genoud den Mann wegen Verstössen gegen das Tierschutzgesetz, gegen das kantonale Gesetz über die Hundehaltung und wegen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen zu einer bedingten Geldstrafe von zehn Tagessätzen verurteilt; die Bewährungsfrist läuft über vier Jahre. Dazu kommen eine Busse von 300 Franken und Verfahrenskosten in der Höhe von 300 Franken. njb

Meistgelesen

Mehr zum Thema