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29 Sanierungen nötig

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29 Sanierungen nötig

Bahnübergänge im Kanton Freiburg

Im Kanton Freiburg gibt es 336 Bahnübergänge, wovon 29 saniert werden müssen. Der Staatsrat schätzt die Kosten der Sanierungen auf sechs Millionen Franken.

Ende Oktober 2004 ist der Ammann von Neirivue tödlich verunfallt, nachdem sein Auto von einem Zug erfasst worden war. Dies hat den Sensler CVP-Grossrat Josef Fasel veranlasst, beim Staatsrat zu intervenieren. Er wollte u.a. wissen, wer die Verantwortung bei unbewachten Bahnübergängen trägt und wer bei der Sanierung die Kosten zu übernehmen hat.

Bahnunternehmen
ist verantwortlich

In seiner Antwort hält der Staatsrat fest, dass die Bahnunternehmen für den sicheren Betrieb der Bahnanlagen verantwortlich seien. Bei Sanierungen habe sich grundsätzlich jede Partei in dem Umfange an den Kosten zu beteiligen, als ihr aus der Umgestaltung der Anlage (Strasse und Bahn) Vorteile erwachsen. Gemäss Verkehrstrennungsverordnung des Bundes seien die Kosten je zur Hälfte auf die Bahn und den Strassen- oder Wegeigentümer aufzuteilen.

Er weist auch darauf hin, dass das Gesetz durchaus Bahnübergänge ohne Schranken zulasse. Das Volumen des Strassen- und Bahnverkehrs bestimme in erster Linie, welches System zum Einsatz gelange.

26 Unfälle in sechs Jahren

Zwischen 1999 und 2004 haben sich im Kanton Freiburg gemäss Unfallstatistik der Verkehrspolizei 26 Unfälle auf Bahnübergängen ereignet. Dabei seien vier Personen getötet und 14 verletzt worden. Zwei dieser Unfälle – darunter einer mit tödlichem Ausgang – seien auf Bahnübergängen mit Schranken passiert. Einzig bei zwei Übergängen hätte sich mehr als ein Unfall zugetragen: La Tour-de-Trême (zwei Unfälle) und Remaufens (vier Unfälle). Letzterer werde demnächst mit Schranken ausgestattet. Für den Bahnübergang von Neirivue seien die tpf und die Gemeinde derzeit daran, verschiedene Lösungen zu prüfen.

Laut Staatsrat müssen im Kanton 15 Bahnübergänge aufgehoben werden. Bei vier Übergängen müssen die Schranken ersetzt und bei vier andern neue Schranken errichtet werden. Bei sechs Übergängen müssen die Sanierungsarbeiten noch festgelegt werden. Bei geschätzten 200 000 Franken Durchschnittskosten für die Sanierung eines Bahnübergangs rechnet der Staatsrat mit Gesamtkosten von sechs Millionen Franken.

Kanton nicht betroffen

Laut Freiburger Regierung sind sämtliche Bahnübergänge auf Kantonsstrassen bereits mit Schranken ausgestattet. «Wenn also heute beschlossen würde, Schranken zu errichten, gingen solche Arbeiten zu Lasten der Gemeinden oder Privater», schreibt sie und ruft in Erinnerung, dass der Kanton seit der Revision des Strassengesetzes im Jahre 1996 keine Subventionen mehr für die Umgestaltung von Bahnübergängen gewähre. «Die Sanierung der Bahnübergänge hat somit keine finanziellen Auswirkungen auf den Kanton», fügt sie bei.

Der Staatsrat gibt auch zu verstehen, dass Bundessubventionen einzig für die Sanierung besonders gefährlicher Bahnübergänge in Frage kommen. Als besonders gefährlich würden jene Übergänge gelten, bei denen die Sichtzeit bis zum Eintreffen des Zuges weniger als sechs Sekunden beträgt. Daraus könne aber nicht geschlossen werden, dass der Bund Beiträge an die systematische Errichtung von Schranken leisten würde.

«Projekte zügig vorantreiben»

Zurzeit würden die Bahnunternehmen eine Erhebung durchführen, um dem Programm für die Sanierung der Bahnübergänge neue Impulse zu verleihen. Es sei denkbar, dass der Bundesrat die Subventionen bis ins Jahr 2007 verlängere. «Der Staatsrat will die Eisenbahnunternehmen anhalten, die Projekte zur Sanierung von Bahnübergängen zügig voranzutreiben, damit die Sicherheit im Kanton mit Bundesbeiträgen verbessert werden kann», ergänzt die Freiburger Regierung ihre Antwort. az

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