Eine Freiburger Lehrerin, die letzten Sommer einem kurdischen Papierlosen vorübergehend Unterschlupf gewährt hat, muss 300 Franken Busse
bezahlen. Sie wurde des Verstosses
gegen das Aufenthalts- und Nieder-lassungsgesetz für Ausländer für schuldig befunden. Der Richter des Strafgerichts des Saanebezirks bestätigte am Montag diese vom Un-
tersuchungsrichter ausgesprochene Busse. Sie habe aus Gründen der Menschlichkeit und des Gewissens so gehandelt, begründete die Frau ihre illegale Gastfreundschaft. Wegen des gleichen Verstosses wurden in Freiburg bereits mehrere Personen gebüsst.