Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Bundesrat will Massnahmen gegen zunehmende Trockenheit ergreifen

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Angesichts der häufigeren Trockenheit will der Bundesrat ein nationales Früherkennungs- und Warnsystem aufbauen. Zudem will er die Kantone verpflichten, bei Trockenheit zu berichten. Das hat er am Mittwoch beschlossen.

Das neue Warnsystem soll mehrere Wochen im Voraus aufzeigen, wenn sich eine kritische Situation anbahnt. So können Betroffene wie Landwirtinnen und Landwirte oder Trinkwasserversorger geeignete Massnahmen ergreifen und Schäden vermeiden. Heute sei es häufig zu spät, um Massnahmen einzuleiten, schreibt der Bundesrat.

Es geht beispielsweise um die Planung der Bewässerung landwirtschaftlicher Kulturen, um die Planung von Alternativen zur Rheinschifffahrt oder darum, Fische vorsorglich in wasserreichere Flüsse oder Bäche zu bringen. Von den Informationen und Vorhersagen sowie den Warnungen vor Trockenheit profitieren laut dem Bundesrat verschiedene Wirtschaftssektoren und auch die Umwelt.

Knapp fünf Millionen Franken

Der Bundesrat erteilte den drei zuständigen Bundesämtern für Umwelt, Meteorologie und Klimatologie sowie Landestopografie den Auftrag, in den nächsten zwei Jahren das neue System aufzubauen. Ab 2025 sollen die Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Die benötigten finanziellen Mittel zum Aufbau betragen laut der Landesregierung 4,75 Millionen Franken.

Der Bund veröffentlicht seit 2014 aktuelle Gefahreninformationen über Gewitter, Regen, Schneefall, Lawinen, Waldbrand, Wind, Frost, Strassenglätte, Hitze, Erdbeben oder Hochwasser. Das Früherkennungssystem für Trockenheit soll laut dem Bundesrat eine Lücke schliessen.

Auch Kantone in der Pflicht

Weiter will die Landesregierung die Kantone verpflichten, bei Trockenheit zu berichten. Auch sollen die Kantone dem Bund künftig mitteilen, wie viele Ausnahmebewilligungen sie der Landwirtschaft erteilt haben, wenn Mindestrestwassermengen in Gewässern im Notfall unterschritten werden. Diese Neuerungen erfolgen mittels Anpassung der Gewässerschutzverordnung.

Zudem empfiehlt die Regierung den Kantonen, den aktuellen Wasserverbrauch umfassender zu messen. Konkret müssten die Kantone feststellen, wie viel Wasser während einer Sommertrockenphase in einer Region in Flüssen, Seen und dem Grundwasser für die Nutzung noch zur Verfügung steht und wie viel Wasser Haushalte, Industrie und Landwirtschaft gleichzeitig brauchen.

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema