Gegenstand des Bundesinventars bilden jene Ortsbilder, denen nationale Bedeutung zuerkannt wird. Es umfasst die schützenswerten Dauersiedlungen der Schweiz und dient dem Bund bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben und Pflichten aufgrund der Natur- und Heimatschutzgesetzgebung.
Das im Auftrag des Departements des Innern erstellte Inventar stützt sich auf das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz. Dieses verlangt vom Bund, dass bei Erfüllung einer Bundesaufgabe Landschafts- und Ortsbilder, geschichtliche Stätten sowie Natur-und Kulturdenkmäler geschont und ungeschmälert erhalten bleiben.
Die 35 Ortschaften, deren Ortsbilder im Kanton Freiburg nun geschützt sind, befinden sich im Greyerz-, Saa-ne-, See- und Vivisbachbezirk. Geschützt sind u.a. Freiburg, Bürglen, das Galterntal, Jaun, Gruyères, La Valsainte, Bärfischen (Klein und Gross Vivers), Cressier, Kerzers, Lurtigen, Môtier, Muntelier, Murten, Praz und Salvenach.