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5 Monate Haft für Iraner

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Klagen einer Ehefrau lange missachtet

Die heute 39-jährige Frau hat den sechs Jahre älteren Mann, ebenfalls aus dem Iran, 1983 geheiratet. Der Ehe entsprangen vier Kinder. Über die Türkei kam die Familie 1995 als Flüchtlinge in die Schweiz. Offenbar hat der Mann seine Frau schon vor diesem Zeitpunkt Leid angetan, denn angekommen «in einem freien Land», wollte sie sich bald von ihm trennen. 1997 wurde die Ehe geschieden. Die älteste Tochter blieb bei der Mutter, die drei anderen kamen zum Vater. Die Mutter willigte in diesen Handel ein, um in Kontakt mit ihren Kindern zu bleiben und sie nicht unter die Obhut eines fremden Vormunds geben zu müssen.

Der Iraner begann daraufhin eine regelrechte Hetzjagd gegen seine Frau. Das Besuchsrecht war schnell vergessen, und wenn er sie sah, beschimpfte, bedrohte und schlug er sie. Die Frau musste mehrmals im Spital untersucht werden und klagte in den Jahren 1998 und 1999 insgesamt fünfmal gegen ihren Ex-Mann. Auch die älteste Tochter klagte ihren Vater an, nachdem sie mit Faustschlägen und Fusstritten traktiert worden war. Jacques Meuwly, der Rechtsanwalt der Iranerin, umschrieb die Situation:«Vier Jahre lang musste sie die Hölle erleben.» Er forderte ein Schmerzensgeld von 10000 Franken für sie und 4000 Franken für ihre Tochter.

Niemand wollte helfen

Verzweifelt versuchte die Frau wieder ein normales Leben zu führen. Weil die Klagen keine nennenswerten Folgen hatten, versuchte sie ihrem Mann aus dem Weg zu gehen. Sie schrieb an die Kantone Neuenburg, Waadt und Genf, um dort Wohnsitz nehmen zu können. Doch man wollte sie nirgends. Einzig im Frauenhaus Freiburg fand sie zeitlich beschränkten Unterschlupf.

Mit drei Kindern
untergetaucht

Im August 1999 verliess der Iraner mit seinen drei jüngeren Kindern Hals über Kopf das Land. Im Iran ist er untergetaucht. Nun ist er in Abwesenheit zu fünf Monaten Gefängnis wegen Morddrohungen und leichter Körperverletzung verurteilt worden. Das Bezirksgericht unter dem Vorsitz von Nicolas Ayer hat der Frau einen Schadenersatz von 2000 Franken und der Tochter von 500 Franken zugesprochen.

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