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5 Tage Gefängnis gefordert

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5 Tage Gefängnis gefordert

Chirurg wegen fahrlässiger Tötung angeklagt

Fünf Tage Gefängnis und eine bescheidene Geldsumme fordert die Staatsanwaltschaft für den wegen fahrlässiger Tötung angeklagten Chirurgen. Er soll am Tod seiner Patientin, die vor vier Jahren während einer Operation gestorben war, verantwortlich sein.

Von JEAN-LUC BRÜLHART

Die damals 29-jährige Patientin S.G. war vor vier Jahren während einer Operation verblutet und an einem Herzversagen gestorben. Die Vorder- und Rückseite der Hauptschlagader im Bauchinnern wurde zu Beginn der Operation verletzt mit einem Punktierinstrument. Diese Methode hat den Nachteil, dass der Chirurg zu Beginn der Operation mit Krafteinsatz «blind» ein Loch in die Bauchdecke schneiden muss und dabei Gefässe im Innern der Bauchdecke verletzen kann. Ein Risiko, das in der Fachliteratur damals schon viel diskutiert war und die Wahl der «blinden» Methode in Frage stellte. Es existieren alternative Operationsmethoden, um das Verletzungsrisiko zu minimieren.

Risikofaktoren unterschätzt

Zu den grundsätzlichen Gefahren einer «blinden» Methode kamen bei der Patientin zwei Risikofaktoren hinzu: Sie hatte an der Stelle des Durchstichs bereits Narben, die von einem gleichen Eingriff sechs Monate früher herrührten. Das erforderte beim Durchstechen einen grösseren Kraftaufwand. Zudem war S.G. von sehr schlanker Statur, wodurch zwischen der Einstichstelle und der Aorta nur wenig Raum blieb. «Die Fachliteratur hat bereits vor vier Jahren empfohlen, von einem «blinden» Eingriff bei einer Patientin mit den Voraussetzungen von S.G. abzusehen», sagte Fabien Gasser, Substitut der Staatsanwaltschaft. Ebenfalls warf er dem Angeklagten vor, den Winkel des Punktierinstruments zur Bauchdecke entgegen den Empfehlungen der Literatur senkrecht gewählt zu haben. Das Risiko einer Gefässverletzung sei dann am grössten.

Fabien Gasser forderte im Namen der Staatsanwaltschaft eine Verurteilung des Angeklagten. Das Strafmass umfasst fünf Tage Gefängnis und eine Geldstrafe von 3000 Franken.

Methode nicht geeignet

Jacques Michod – er vertritt den Ehemann von S.G. – will im Namen der Angehörigen eine Antwort auf die Frage, weshalb die Patientin sterben musste. Bisher hätten sie immer hören müssen, dass es Schicksal war. «Es war aber nicht Schicksal, sondern fehlerhaftes Verhalten.» sagte Michod. Es gehe im Prozess jedoch nicht darum, eine Inkompetenz, sondern die Wahl einer Methode zu verurteilen. Auch er wirft dem Angeklagten vor, Empfehlungen der Fachliteratur, die in der Medizin den Regeln der Kunst gleichkommen, missachtet zu haben. Michod zitierte Fachliteratur, die von der Wahl eines «blinden» Durchstichs dringend abrät und damit den Chirurgen belastet. Michod sprach aber von einer psychologischen Barriere, die es zu überschreiten gelte, um einen Chirurgen zu verurteilen.

Er machte abschliessend darauf aufmerksam, dass auch mit wachsender Erfahrung und gesundem Selbstvertrauen nicht alle Risiken erkannt werden können. Er sieht im Angeklagten einen Arzt, «der zu selbstbewusst ist».

Nach Blutungen falsch reagiert

Der Vertreter der Eltern von S.G., Albert Nussbaumer, wies in seinen Ausführungen auf einen weiteren Verstoss gegen die Regeln der Kunst hin. Er wirft dem Chirurgen vor – nachdem dieser die Verletzung der Aorta entdeckt und deshalb die Bauchdecke sofort geöffnet hatte – nur die Vorderseite der Ader untersucht und genäht zu haben, nicht aber die Rückseite. Später hat sich der Gesundheitszustand der Patientin verschlechtert, weil weiter Blut aus der Rückseite der Aorta geflossen ist. Während 50 Minuten wurde erfolglos versucht, die Patientin wiederzubeleben.

Der Angeklagte ist ein erfahrener Chirurg in leitender Position am Kantonsspital. Seit dem Vorfall vor vier Jahren habe er nur noch selten die «blinde» Methode angewendet. Bis zum Zeitpunkt des Vorfalls hatte er bereits 386 Mal mit fraglichem Instrument operiert. Er weist aber darauf hin, dass kein Eingriff 100 Prozent sicher ist.

Die Handhabung mit dem Punktierinstrument hat er bei besagter Operation als problemlos bezeichnet. Einzig nach dem Durchstich habe er gemerkt, dass er auf die Wirbelsäule getroffen ist. Dass dabei auch die Aorta verletzt wurde, konnte er anfänglich nicht erkennen. Der 52-jährige Angeklagte sagte aus, zum Zeitpunkt der Operation ausgeruht gewesen zu sein.

Der Verteidiger des Angeklagten, René Schneuwly, wird sein Plädoyer am Freitag halten. Das Urteil wird ebenfalls dann erwartet.

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