Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

500

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Untertitel: Abgangsentschädigung wurde publik

Nationalrat Felix Walker (CVP/SG), Mitglied der Finanzdelegation, bestätigte einen entsprechenden Bericht der «SonntagsZeitung». Bundesbeamten bei vorzeitiger Pensionierung die ungekürzte AHV zu geben, sei nicht üblich. Die volle Rente sei als eine Art Abgangsentschädigung gedacht.

Der Sozialdemokrat Otto Piller hatte nach dem Rücktritt von SP- Bundesrätin Ruth Dreifuss seinen Posten beim BSV auf Ende Februar gekündigt. Laut Walker wäre eine Zusammenarbeit für Piller mit seinem neuen Chef, dem FDP-Bundesrat Pascal Couchepin, nicht möglich gewesen. Piller sei deshalb aus politischer Sicht gezwungen gewesen, zu gehen. Aus diesem Grund stehe die Finanzdelegation hinter dem Entscheid des Bundesrates, ihm eine Abgangsentschädigung zu bezahlen. Laut Walker kritisiert die Finanzdelegation jedoch das Vorgehen des Bundesrates in dieser Angelegenheit. Die Finanzdelegation habe lediglich dem Entscheid zustimmen und diesen nicht mehr ablehnen können. Das parlamentarische Kontrollorgan fordert nun, dass es bei der Entscheidungsfindung konsultiert wird und so auch über die Höhe von Entschädigungen mitreden kann.
Nach Berechnungen der «SonntagsZeitung» erhält Piller rund eine halbe Million Franken mehr AHV-Leistungen, als ihm im Normalfall auf Grund seiner vorzeitigen Pensionierung zustünden.

Meistgelesen

Mehr zum Thema