Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Frau wegen Messerangriff in Tessiner Kaufhaus angeklagt

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen Frau eingereicht, die in einem Kaufhaus in Lugano aus dschihadistischen Motiven zwei Frauen mit einem Messer angegriffen haben soll. Ihr werden versuchter Mord und der Verstoss gegen das Al-Kaida/IS-Gesetz zur Last gelegt.

Die Bundesanwaltschaft wirft der heute 29-Jährigen vor, sie habe ihre Opfer töten und einen terroristischen Akt im Namen des «Islamischen Staates» (IS) begehen wollen, wie sie am Mittwoch mitteilte. Die Beschuldigte handelte gemäss Anklage vorsätzlich und mit besonderer Skrupellosigkeit.

Die Schweizer Staatsbürgerin mit Wohnsitz im Tessin hatte am 24. November 2020 in einem grossen Kaufhaus in Lugano zwei Frauen angegriffen, eine von ihnen mit einem Messer. Eines der Opfer wurde dabei am Hals schwer verletzt. Dem zweiten Opfer gelang es schliesslich, die Beschuldigte zusammen mit anderen am Tatort anwesenden Personen zu überwältigen und bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten.

Töten und Terror verbreiten als Ziel

Laut Bundesanwaltschaft attackierte die Beschuldigte ihre zufällig ausgesuchten Opfer brutal mit einem Messer mit dem Ziel, diese zu töten und damit im Namen des IS Terror in der Bevölkerung zu verbreiten, eine breite Medienberichterstattung auszulösen und dadurch die Ideologie des IS zu propagieren.

Der Frau werden versuchter Mord und der Verstoss gegen das Bundesgesetz über das Verbot der Gruppierungen Al-Kaida und Islamischer Staat sowie verwandter Organisationen vorgeworfen.

Zudem wird sie sich wegen unzulässiger Ausübung der Prostitution vor Gericht verantworten müssen. Die Strafanträge gibt die Bundesanwaltschaft anlässlich der Hauptverhandlung vor dem Bundesstrafgericht bekannt.

Die Beschuldigte befand sich nach ihrer Festnahme am Tattag zunächst in Untersuchungshaft und ist seit August 2021 im vorzeitigen Strafvollzug. Bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils gilt die Unschuldsvermutung.

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema