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Der Staatsrat begrüsst die Schaffung von Ausnüchterungszellen

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 Grossrat Stéphane Peiry (SVP, Freiburg) hat den Staatsrat in einem Postulat gebeten, die Machbarkeit von Ausnüchterungszellen für Personen unter Alkohol- und Betäubungsmitteleinfluss zu prüfen. Er machte dabei geltend, dass die Betreuung dieser Leute die Notfalldienste der Spitäler überlaste und dies mit Kosten für die Allgemeinheit verbunden sei. Der Staatsrat teilt diese Meinung. In seiner Antwort auf das Postulat begrüsst er den Vorschlag, die Schaffung von Ausnüchterungszellen zu prüfen. Er belegt seine Überlegungen mit Zahlen: Im Notfall des Kantonsspitals Freiburg gibt es pro Jahr 1240 Fälle von Alkoholvergiftung. Nur wenige dieser Personen müssen hospitalisiert werden. Doch sind die Fälle oft komplex, weil sie mit Begleiterscheinungen oder psychischen Krankheiten einhergehen.

In den eigenen Zellen

In den ersten neun Monaten des Jahres 2013 haben Polizeibeamte 262 betrunkene Personen auf öffentlichem Grund oder an ihrem Wohnort angehalten sowie 18 Personen unter Betäubungsmitteleinfluss. Die Polizei bringt diese entweder zu ihren Angehörigen oder, wenn nötig, insnächstgelegene Spital. «Es kannjedoch vorkommen, dass sich die Spitäler weigern, sie aufzunehmen, namentlich, wenn sie ein Sicherheitsrisiko darstellen», heisst es in der Antwort des Staatsrates.

Wegen ihres Zustandes könne die Polizei diese Personen aber nicht ins Zentralgefängnis bringen. Also sind die Polizeibeamten gezwungen, sie in den eigenen Zellentrakten unterzubringen, um deren Gesundheitszustand überwachen zu können. Sie arbeiten dazu mit einer Liste mit acht Kriterien und ziehen im Zweifelsfall einen Arzt bei. Gemäss Staatsrat gab es in den ersten neun Monaten 2013 drei solcher Fälle. «Trotz Überwachung lässt sich das Risiko eines Zwischenfalls (Todesfalls) nicht völlig ausschliessen», schreibt der Staatsrat. Er beurteilt die heutige Lösung deshalb als unangemessen.

Mehrere Systeme prüfen

Der Staatsrat ist bereit, ein System, wie es in Zürich probehalber angewandt wird, zu prüfen. Dort müssen die Nutzer die Kosten für ihre Unterbringung in Ausnüchterungszellen berappen. Der Staatsrat möchte in Hinblick auf Diskussionen auf Bundesebene auch andere Modelle prüfen, wie etwa Spezialeinheiten in Spitälern. Er schlägt dem Grossen Rat deshalb vor, das Postulat als erheblich zu erklären. im

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