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E-Zigaretten verunsichern Experten

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Die Schulglocke läutet. Die Schülerinnen und Schüler strömen ins Klassenzimmer, setzen sich. Während die meisten Jugendlichen ihre Stifte hervornehmen, ist eine Schülerin anderweitig beschäftigt: Sie raucht.

Diese Szene habe sich kürzlich in der Freiburger Orientierungsschule Jolimont ereignet, bestätigt der stellvertretende Direktor Paul Gaillard einen Bericht des Westschweizer Fernsehens RTS. Obwohl Zigaretten an der OS Jolimont während der Schulzeit verboten sind, hat die Schülerin mit ihrem Verhalten nicht direkt gegen die gängigen Regeln verstossen. Der Grund: Was sie in den Händen hielt, war nicht eine herkömmliche Zigarette, sondern eine elektrische.

E-Zigaretten bestehen aus einem Mundstück, einer Batterie, einem elektrischen Verdampfer und einer Kartusche. In dieser befindet sich eine Flüssigkeit, die beim Ziehen am Mundstück vernebelt und inhaliert wird.

Popularität wächst

Vergangene Woche stellte der Kanton Freiburg sein neues Programm zur Tabakprävention vor. Nur am Rande zur Sprache kam dabei die elektrische Zigarette. Obwohl in der Schweiz seit etwa 2005 bekannt, sei die E-Zigarette hier ein relativ junges Phänomen und längst nicht so verbreitet wie in Frankreich oder den USA, sagt Kantonsarzt Chung-Yol Lee auf Anfrage. «Die Popularität wächst aber ständig.»

Wie viele der elektrischen Zigaretten im Kanton Freiburg oder in der Schweiz konsumiert werden, kann Lee nicht sagen. E-Zigaretten ohne Nikotin sind frei verkäuflich und werden statistisch nicht erfasst. Der Handel mit nikotinhaltigen E-Zigaretten ist in der Schweiz hingegen verboten. Für den Eigengebrauch dürfen diese jedoch im Ausland gekauft werden.

Wie bei den statistischen Daten lassen die elektrischen Zigaretten auch in anderen Bereichen einige Fragen offen. Als Mittel für den Rauchstopp angepriesen, bieten elektrische Zigaretten auch Risiken. «Es ist nicht klar, wie gesundheitsschädigend diese sind», sagt Chung-Yol Lee. So gebe es keine Qualitätssicherung bei diesen Produkten. «Es gab Fälle, in denen in den Zigaretten mehr als nur die angegebenen Substanzen zu finden waren–insbesondere auch Nikotin, obwohl sie als nikotinfrei deklariert waren.» Verschiedene Untersuchungen hätten zudem gezeigt, dass der Dampf gewisser elektrischer Zigaretten Krebs erzeugende Stoffe enthalte. Auch seien die langfristigen gesundheitlichen Auswirkungen nochweitgehend unbekannt.

Trotzdem gilt: «Die elektrischen Zigaretten sind höchstwahrscheinlich deutlich weniger schädlich als die herkömmlichen», so Lee. Dies insbesondere, da mit der elektrischen Variante keine Verbrennungsstoffe des Tabaks inhaliert werden. «Nikotinhaltige E-Zigaretten machen aber auch abhängig», warnt der Kantonsarzt.

Gefahr des «Normalen»

Fragen wirf das neue Phänomen auch bei der Prävention auf. Anders als bei Tabakzigaretten werde der Hals bei E-Zigaretten kaum gereizt, das Inhalieren dadurch als angenehmer empfunden als das Rauchen, schreibt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) in einem Faktenblatt. Dies könne das Konsumieren von Nikotin leichter machen. Einige E-Zigaretten enthielten zudem süsse Aromastoffe und könnten deswegen auf Jugendliche attraktiv wirken.

Ein weiteres mögliches Problem sieht Chung-Yol Lee in der Wahrnehmung der elektrischen Zigaretten. «In der Tabakprävention haben wir uns jahrelang darum bemüht, dass das Rauchen nicht als das ‹Normale› angesehen wird.» Da E-Zigaretten nicht im Tabakproduktegesetz geregelt sind, gibt es keine gesetzliche Basis, die deren Konsum in öffentlichen Räumen verbieten würde.

Im Falle der OS Jolimont hat die Schulleitung reagiert. «Wir hatten einen zweiten Fall, bei dem eine Schülerin während der Schulzeiten auf dem Pausenhof geraucht hat. Nun sind E-Zigaretten den tabakhaltigen gleichgestellt–also verboten», so Gaillard.

Auch im öffentlichen Verkehr ist der Konsum von elektrischen Zigaretten seit November nicht mehr gestattet. «Wir schaffen damit Rechtssicherheit: Das Zugpersonal soll nicht kontrollieren müssen, ob jemand eine E-Zigarette raucht oder eine herkömmliche», sagt Roger Baumann, Sprecher des Verbandes öffentlicher Verkehr, den FN.

Nationale Lösung gesucht

Trotz möglicher Gefahren: Im Kanton Freiburg seien bezüglich der E-Zigaretten momentan keine generellen Massnahmen geplant, sagt Chung-Yol Lee. Das BAG erarbeite zurzeit ein neues Tabakproduktegesetz, das noch vor dem Sommer in die Vernehmlassung gehen soll. Im Rahmen der Erarbeitung dieses Gesetzes könnte das BAG prüfen, ob die E-Zigaretten in diesem neuen Gesetz geregelt werden, ob sie den herkömmlichen Zigaretten gleichgestellt und ob künftig auch der Verkauf von nikotinhaltigen Zigaretten erlaubt werden soll. «Es gibt sehr viele Fragen zu klären und gut abzuwägen. Da macht es keinen Sinn, zum jetzigen Zeitpunkt auf kantonaler Ebene Regeln aufzustellen. Wir brauchen eine nationale Lösung.»

Verkauf: E-Zigaretten laufen gut

S eit November des letzten Jahres führt der Laden Kaya im Freiburger Burgquartier auch elektrische Zigaretten im Sortiment. Genaue Verkaufszahlen könne er keinen nennen, sagt der Geschäftsführer Aydin Schmutz, meint aber: «Der Verkauf läuft gut. Es gab Tage, an denen die E-Zigaretten ausverkauft waren.» E-Zigaretten seien gefragt, sagt auch Bernadette Gisler, Geschäftsführerin des Kiosks im Pérolles-Centre. Auch sie hat letzten November ihr Sortiment aufgestockt und ist mit dem Absatz bisher sehr zufrieden.

Viele wollen Nikotin

Sie glaube nicht, dass elek trische Zigaretten auch Nicht raucher anlockten, sagt Bernadette Gisler. «Die meisten Kunden, die solche Produkte kaufen, wollen mit dem Rauchen aufhören oder zumindest ihren Konsum senken.» Jedoch bestehe eine grosse Nachfrage nach nikotinhaltigen E-Zigaretten, die in der Schweiz nicht verkauft werden dürfen. «Diese Kunden muss ich dann ans Aus- land verweisen.»

Auch Aydin Schmutz, der selbst teilweise auf E-Zigaretten umgestiegen ist, vertritt die Ansicht, dass die Käufer von E-Zigaretten in der Regel schon rauchen, «entweder Tabakzigaretten oder Shisha», also Wasserpfeife. Jedoch seien gerade die süssen, shishaähnlichen E-Zigaretten bei den Jungen sehr beliebt.

Obwohl für die nikotinfreien E-Zigaretten keine Abgabebeschränkungen gelten, verkauft er diese Produkte nicht an unter 16-Jährige, bei Bernadette Gisler gilt so- gar ein Mindestalter von 18 Jahren. Trotzdem räumt Schmutz ein: «Sobald die elektrischen Zigaretten verkauft sind, können wir nicht kontrollieren, in welche Hände sie geraten.» rb

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