Gemeinden haben neu die Möglichkeit, die Aufteilung ihrer Delegiertenstimmen in Gemeindeverbänden selbst zu bestimmen. Sie sind laut dem Entscheid des Grossen Rates von gestern nicht mehr verpflichtet, pro Stimme eine Person zu schicken, um das volle Stimmrecht beanspruchen zu können. Bis anhin hatten vor allem grosse Orte Schwierigkeiten, genug Personal für Abstimmungen zu finden–mit der Folge, dass zum Teil Ad-hoc-Delegierte geschickt wurden. Die Anpassung sei gerade im Hinblick auf Gemeindefusionen und die stärkere Zusammenarbeit unter den Gemeinden nötig geworden, sagte Staatsrätin Marie Garnier. Gemeindeverbände, welche die neue Regelung übernehmen, müssen ihre Statuten ändern. fca
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