Letzte Woche stand der Aktivist Daniel Conus, bekannt aus dem Umfeld der Bewegung «Appel au Peuple», vor dem Strafgericht des Broyebezirks in Estavayer. Ihm wurden verschiedene Fälle von Verleumdung und Nötigung von Richtern, Anwälten und Politikern vorgeworfen, die rund fünf Jahre zurückliegen. Conus hatte unter anderem Flugblätter verteilt, in denen er vermeintliche Machenschaften der Justiz denunzierte. Am Montag wurde Conus nun zu acht Monaten unbedingter Freiheitsstrafe verurteilt. Die Strafe, die der Forderung des Staatsanwalts entspricht, ergänzt teilweise die unbedingte Freiheitsstrafe von 42 Monaten, die im März 2006 vom Strafgericht des Saanebezirks verhängt und danach sowohl vom Kantons- als auch vom Bundesgericht bestätigt worden war.
Nach seiner Anwesenheit beim Prozessauftakt am letzten Donnerstag verzichtete der 63-jährige Conus auf eine Teilnahme an den weiteren Debatten, weil Gerichtspräsident Marc Sugnaux seinen Antrag auf Einstellung des Prozesses abgelehnt hatte. Der Aktivist hielt fest, ohne Anwalt sei sein Recht auf Verteidigung nicht gewährleistet. Das Gericht war im Gegensatz dazu der Ansicht, Conus begehe Rechtsmissbrauch: Seit er im Dezember 2010 letztmals vor Gericht gestanden habe, seien ihm mehrere Pflichtverteidiger zugewiesen worden. Er habe diese aber allesamt abgelehnt.
Das Urteil könnte noch für rechtsungültig erklärt werden. Denn das Bundesgericht muss sich noch zu einem von Conus eingereichten Rekurs gegen den Entscheid der Freiburger Justiz äussern, die seine Vorladung ohne Verteidiger autorisierte. bearbeitet vonluk/FN