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Grundwasserschutz hat Priorität

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Grundwasserschutz hat Priorität

Autor: Mireille Rotzetter

Sauberes Trinkwasser ist ein kostbares Gut. Damit die Versorgung auch für künftige Generationen gewährleistet werden kann, wurden in den letzten 20 Jahren Schutzzonen um Trinkwasserfassungen eingerichtet. In diesen herrschen Vorschriften, beispielsweise was das Bauen anbelangt (siehe Kasten). In Flamatt gibt es eine Grundwasserpumpstation in der Au nahe der Sense. Als dort die Schutzzonen eingerichtet wurden, waren grosse Teile des Landes, das als Schutzzone verabschiedet wurde, bereits verbaut. Daher traten diese nur mit beschränkter Wirkung in Kraft. Aufgrund der bestehenden Bauten fürchtet das Amt für Umwelt des Kantons nun, dass die Qualität des Wassers in Zukunft nicht mehr sichergestellt werden kann. Es hat die Gemeinde aufgefordert, Standorte für eine neue Pumpstation zu suchen. Diese hat darauf ein Gebiet bei Oberflamatt als provisorisches Grundwasserareal in den Nutzungsrichtplan aufgenommen.

Grosser Wertverlust

Dies missfällt Walter Dutly, der in Oberflamatt Land besitzt. «Das Land verliert erheblich an Wert.» Die Gemeinde verliere zudem wichtiges Bauland. Bisher sei das Land im Nutzungsrichtplan als Wohnzone mittlerer Dichte und Gewerbezone vorgesehen gewesen und hätte bebaut werden können. Walter Dutly weist auch darauf hin, dass eine Verlegung der Pumpstation viel kosten würde, was die Einwohner von Flamatt zu berappen hätten. Er und andere Landbesitzer in Oberflamatt können die geplante Verlegung nicht verstehen. «Das Wasser von der jetzigen Pumpstation ist einwandfrei.» Was die bestehenden Bauten betreffe, gebe es zudem strenge Vorschriften.

Walter Dutly wirft der Gemeinde Wünnewil-Flamatt vor, dass sie die Bevölkerung nicht über die geplante Verlegung informiere. «Und die Verschmutzungsgefahr ist wohl nur ein Vorwand.» Er weiss, dass die Ascom 2010 Land in der Au, das sich in einer Schutzzone befindet, der Swiss Global AG als Bauland verkauft hat (siehe unten). Die Baufirma hat ein Erschliessungsprojekt erarbeitet, im Rahmen einer Vorprüfung hat der Kanton dieses abgelehnt. Walter Dutly denkt, dass die Gemeinde die Pumpstation deshalb verlegen will.

Auftrag vom Kanton

Marius Cotting, Leiter Bauamt der Gemeinde Wünnewil-Flamatt, bestätigt, dass die Wasserversorgungsgenossenschaft (siehe unten) den Auftrag zur Wassersuche hat. «Der Auftrag kommt nicht von der Gemeinde», stellt Cotting richtig. «Wir haben diesen vom Kanton weitergeleitet.» Er betont zudem, dass die Schutzzonen der Gemeinde gültig seien. «Bei der Verabschiedung der Schutzzonen hiess es, dass mit gewissen Auflagen weiterhin gebaut werden kann.» Cotting erklärt, dass der Kanton früher vielleicht etwas larger war, jetzt die Zonen aber dem eidgenössischen Recht konform durchsetzen wolle.

Latente Gefahr

Marius Cotting sagt, dass die Qualität des Wassers der Pumpstation in Flamatt einwandfrei sei. «Durch die vorhandenen Bauten besteht aber eine latente Verschmutzungsgefahr», sagt Cotting, der deshalb Verständnis hat, dass der Kanton die Prüfung anderer möglicher Standorte verlangt. Er betont, dass momentan kein dringlicher Handlungsbedarf bestehe, aber auch zukünftigen Generationen müsse sauberes Wasser zugesichert werden können.

Dass das Land in Oberflamatt als Schutzzone verabschiedet wurde, sei eine planerische Massnahme. «Wir müssen die notwendige Fläche freihalten.» Falls es in Oberflamatt keine Pumpstation geben werde, könne das provisorische Grundwasserareal wieder aufgehoben werden.

Marius Cotting versteht, dass bei einem solchen Thema verschiedene Interessen tangiert werden. Den Vorwurf von Walter Dutly, dass die Gemeinde nicht genügend informiert habe, weist er zurück: «Bei der Revision der Ortsplanung konnte die Bevölkerung sehr wohl Einblick in die verschiedenen Dossiers nehmen.»

Wassergenossenschaft: Verlegung kostet rund eine Million Franken

Die Wasserversorgungsgenossenschaft Flamatt ist im Auftrag der Gemeinde dafür zuständig, der Flamatter Bevölkerung genügend Trinkwasser in guter Qualität zu liefern. Dies ist mittels eines Konzessionsvertrages geregelt. Da Kanton und Gemeinde es fordern, hat die Wasserversorgungsgenossenschaft ein Geologenbüro beauftragt, nach möglichen Standorten für eine neue Grundwasserpumpstation zu suchen. «Oberflamatt und ein Gebiet unterhalb der Sensebrückewurden vorgeschlagen», sagt Bruno Reinhard, Präsident der Wasserversorgungsgenossenschaft. Ob und wohin die Pumpstation allenfalls verlegt werden würde, sei noch nicht klar. «Probebohrungen wären ein nächster Schritt.»

«Gefahren gibt es überall»

Der Kanton fordert, das Pumphaus in den nächsten acht bis zehn Jahren zu verlegen. Damit hat der Präsident Mühe. «Die Wasserqualität ist hervorragend.» Zudem beträgt die Schüttung 3000 Minutenliter Wasser, was eine riesige Leistung sei. Im Jahr 2008 habe die Genossenschaft vom Kanton ein Schreiben erhalten, dass im Trinkwasser Spuren von wasserlöslichen Kohlenstoffen festgestellt worden seien. Diese lagen aber unter dem Grenzwert. Die Konzession zur Wasserentnahme wurde deshalb nur auf Zusehen hin verlängert. «2010 liessen wir unser Wasser von einem Labor prüfen.» Dieses habe das Wasser als einwandfrei befunden. Reinhard denkt nicht, dass die Qualität durch die bestehenden Bauten gefährdet ist. «Eine gewisse Gefahr gibt es überall.» Die Wasserfassung sei allerdings 60-jährig und müsse in absehbarer Zeit renoviert werden.

Bruno Reinhard schätzt die Kosten für eine allfällige Verlegung der Pumpstation auf rund eine Million Franken. «Die Wassersuche kostet bereits 100000 Franken.» Berappen müssen dies die Genossenschafter, also die Hausbesitzer. Reinhard betont, dass sauberes Wasser die oberste Priorität der Wassergenossenschaft ist. «Sollte eine Verschmutzung festgestellt werden, sind wir die ersten, die für eine Verlegung sind.»mir

Bauprojekt: Möglicherweise kann doch gebaut werden

Im Jahr 2010 hat die Baufirma Swiss Global AG Land von der Ascom abgekauft, welches sich zwischen der Kantonalstrasse und der Austrasse befindet. Darauf sollen elf Wohnhäuser, zwei freistehende Einfamilienhäuser und neun Doppelhäuser, entstehen. Etwa ein Drittel des Landes befindet sich in der Grundwasserschutzzone zwei, der Rest des Landes in der Schutzzone drei. «Das Baugesuch läuft noch», sagt Jürg Gasser, Geschäftsführer der Swiss Global AG. Er bestätigt, dass eine Differenz zwischen Gemeinde und Kanton bestanden hat. «Dies muss aber die Gemeinde regeln.»

Gestaffelte Baugesuche

Das Baugesuch, das die Swiss Global AG eingegeben hat, behandelt vorerst nur die Erschliessung des Landes für eine Überbauung. «Wir mussten nach der Eingabe gewisse Änderungen vornehmen», sagt Gasser. Zudem habe es einige wenige Einsprachen von Nachbaren gegeben, die meisten seien aber bereits wieder zurückgezogen worden. Erst wenn die Erschliessung vom Kanton bewilligt ist, kann die Firma das Baugesuch für die Wohnhäuser eingeben. «Das war eine Vorgabe der Gemeinde, wir hätten die Erschliessung und die Wohnhäuser gerne gleichzeitig eingegeben.»

Jürg Gasser sagt, dass die Gemeinde das Erschliessungsprojekt unterstützt, nachdem Änderungen vorgenommen wurden. Marius Cotting bestätigt dies: «Unter Auflagen sollte das Bauprojekt jetzt möglich sein.» Er betont, dass beim Gebiet in der Au die Swiss Global AG nicht die Einzige sei, die durch die Schutzzonen eingeschränkt wurde. «De facto dürfte dort weder neu- noch umgebaut werden, deshalb ist die Verlegung der Pumpstation auch ein planerischer Akt.»

Raphaël Kropf vom Gewässerschutz des Kantons sagt, dass bezüglich des Bauprojekts noch kein Kontakt zwischen Gesuchsteller und Kanton stattgefunden habe. «Die Gemeinde und die Wasserversorgungsgenossenschaft haben sich willig gezeigt, nach Lösungen zu suchen. «Deshalb können wir darüber diskutieren, inwiefern das Bauen möglich wäre.»mir

Gewässerschutz: Steigende Ansprüche bei starker Besiedelung

Als ein Baugesuch im Bereich der Schutzzonen kam, dachten wir, dass hier gehandelt werden muss», sagt Raphaël Kropf vom Amt für Umwelt, Sektion Gewässerschutz. Deshalb hätten sie die Notbremse gezogen und die geplante Erschliessung vorerst nicht bewilligt, obwohl das Land in der Bauzone lag. Da die Schutzzonen nur mit beschränkter Wirkung verabschiedet wurden, war das Bauen vorher zum Teil erlaubt.

Kropf führt aus, dass die Situation bei der Pumpstation in Flamatt schwierig sei. «Die Gefährdung ist relativ hoch, da das Gebiet stark überbaut ist.» Momentan sei die Trinkqualität des Wassers zwar gut, doch ob es Mikroverunreinigungen gebe, wisse man nicht. «Es gibt dort viele Konfliktpunkte.»

Es sei zudem wichtig, langfristig zu überlegen. «Wir müssen uns fragen, ob es auch in den nächsten 50 bis 80 Jahren sinnvoll ist, dass Wasser dort zu entnehmen.» Deshalb müsse geprüft werden, ob es einen Standort gebe, wo genügend Wasser gefasst werden könne, das längerfristig die bessere Qualität habe. Kropf betont, dass das Wasser lokal genutzt werden soll. «Findet man keinen neuen Standort, muss entschieden werden, wie und unter welchen Bedingungen eine weitere Nutzung des Pumpwerkes in der Au möglich ist.»

Veränderte Aktivitäten

Raphaël Kropf sagt, dass in der ganzen Schweiz im Mittelland viel verbaut sei und es deshalb manchmal zu Konflikten komme, wenn es um die Grundwasserschutzzonen gehe. «Es muss stets von Fall zu Fall entschieden werden.» Kropf denkt, dass hierzulande die Wasserquantität für die nächsten Generationen kaum ein Problem darstellen werde, die Qualität hingegen schon. «Die Ansprüche steigen, gleichzeitig nehmen die Besiedelung und das Gewerbe zu.»

Er führt aus, dass man sich vor 60 bis 80 Jahren, als die Wasserfassungen gebaut wurden, gewisse Fragen noch nicht gestellt habe. Es war praktisch, die Fassungen nahe beim Dorf einzurichten. «Damals war das auch nicht sehr gefährlich, dies hat sich geändert, da sich auch die menschlichen Aktivitäten stark verändert haben.»mir

Grundwasserfassungen werden gut geschützt: In der Au ist die Schutzzone 1 mit einem Zaun abgegrenzt.Bild Corinne Aeberhard

Definition

Verschmutzungen verhindern

Es gibt drei Grundwasserschutzzonen.Fassungsbereich S1: Die S1 umfasst die unmittelbare Umgebung einer Grundwasserfassung, mit einem Durchmesser von mindestens 10 Metern. In der S1 sind nur Eingriffe und Tätigkeiten erlaubt, die der Trinkwasserversorgung dienen.Engere Schutzzone S2: Die S2 soll sicherstellen, dass keine krankheitserregenden Mikroorganismen ins Trinkwasser gelangen. Das Ausbringen von Gülle, Versickerung von Abwasser sowie das Erstellen von Bauten und Anlagen sind nicht zulässig. Weitere Schutzzone S3: Die S3 soll sicherstellen, dass bei einem Unfall genügend Zeit und Raum zur Verfügung stehen, um eine Gefahr für das Trinkwasser abzuwehren. Betriebe wie beispielsweise Tankstellen dürfen deshalb nicht in der S3 stehen. Ebenfalls darf kein Abwasser versickern und kein Kies abgebaut werden. mir

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