Freiburg Das Konkordat der Kantone Freiburg, Waadt, Genf, Neuenburg und Wallis ist in Kraft getreten. Es behandelt den Anbau und den Handel mit «landwirtschaftlichem» Hanf mit einem Wirkstoffgehalt von unter einem Prozent. Die Regelung erlaubt laut einer Mitteilung der Kantone zwar den Handel und den Anbau innerhalb strenger Vorgaben. Die Konsumation im Sinne eines Rauschmittels bleibt aber weiterhin verboten. Bern und das Tessin können dem Konkordat zu einem späteren Zeitpunkt noch beitreten. Im Februar hat das Bundesgericht eine Beschwerde mit aufschiebender Wirkung gegen das Konkordat abgelehnt. fca
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- 07.05.2024
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