Für das Ausführen von Gülle im letzten November müssen zwei Landwirte aus Gurmels tief in ihr Portemonnaie greifen. Am 15. November haben die beiden in Gurmels Gülle ausgebracht, die in den Cordastbach gelaufen ist und diesen verschmutzt hat. Die Staatsanwaltschaft hat die Landwirte nun mittels Strafbefehl zu einer Geldstrafe und zu einer Busse verurteilt. Die beiden sind zu einer Geldstrafe von zehn Tagessätzen à 180 Franken respektive à 160 Franken bedingt verurteilt worden: Nur wenn sie sich in den nächsten zwei Jahren erneut schuldig machen, müssen sie die Geldstrafe bezahlen. Sicher bezahlen müssen beide Beschuldigten hingegen eine Busse von 400 Franken.
Nachdem die Gülle in den Cordastbach gelaufen ist, pumpte die Feuerwehr Trinkwasser in den Bach. So konnten zwar die Fische gerettet werden. Weil die Feuerwehr aber bei der Aktion das Trinkwasserreservoir leerte, floss bei einem Teil der Jeusser Bevölkerung kein Trinkwasser mehr aus den Wasserhähnen. hs