BErn Der Nationalrat hat einstimmig einer Lockerung des Waldgesetzes zugestimmt. Wer heute ein Stück Wald roden will, muss die gleiche Fläche andernorts wieder aufforsten. Nun soll in Gebieten mit zunehmender Waldfläche diese Aufforstungspflicht entfallen, wenn dafür gleichwertige Massnahmen zugunsten des Natur- und Landschaftsschutzes getroffen werden. Auf den Rodungsersatz soll auch bei Waldstücken verzichtet werden können, die in den letzten 30 Jahren eingewachsen sind. Die Waldfläche in der Schweiz nimmt seit Jahren zu, vor allem im Alpenraum. sda
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