Freiburg Am 1. September treten für die nächste Winterperiode neue Weisungen für die Freiburger Landwirte in Kraft. Gerade in den Wintermonaten drohe die Gefahr von Gewässerverschmutzungen durch das Ausbringen oder die Lagerung von Dünger und Mist auf landwirtschaftlich genutzten Flächen. Dies, weil wassergesättigte, gefrorene oder schneebedeckte Böden und die Pflanzen den Hofdünger nicht aufnehmen können.
Ausgehend von aktuellen Statistiken hat deshalb der Staatsrat die Zeiten festgelegt, während denen Hofdünger auf den Feldern weder ausgebracht noch gelagert werden darf (jeweils 10. Dezember bis 10. Februar). Zudem hat er Perioden definiert, in denen erhöhte Vorsicht geboten ist (15. Oktober bis 9. Dezember sowie vom 11. Februar bis 31. März).
Den Bauern steht eine Website zur Verfügung, auf der sie entsprechende Informationen erhalten. Jeweils im Frühling und im Sommer sollen Fachleute die Bauern beraten. Die Weisungen sind das Ergebnis von Verhandlungen zwischen zwei beteiligten Direktionen und verschiedenen beteiligten kantonalen Ämtern. fca