Lausanne/Freiburg Weil sie überzeugt sind, dass der Wolf, der im Sommer 2008 im Kanton Freiburg Schafe gerissen hat, mit dem Helikopter aus den Abruzzen heimlich und illegal in die Schweiz eingeflogen worden war, haben fünf Schafzüchter bei der Freiburger Justiz Klage eingereicht.
Zurück ans Kantonsgericht
Im Juni 2011 beschloss der Staatsanwalt, nicht auf die Klage einzutreten, und hat argumentiert, es habe keine strafbare Handlung gegeben. Gegen diesen Beschluss, der auch vom Freiburger Kantonsgericht bestätigt worden war, haben die Züchter Beschwerde vor Bundesgericht eingelegt – und sie haben recht bekommen. Das Bundesgericht in Lausanne kam zum Schluss, der Staatsanwalt habe den Schafzüchtern das Recht auf Anhörung nicht gewährt; er hätte ihnen den Inhalt eines Berichtes des kantonalen Amts für Wald, Wild und Fischerei mitteilen müssen, auf den er seinen Entscheid gestützt hatte.
Der Fall geht damit zurück an das Freiburger Kantonsgericht. Die angefallenen Verfahrenskosten von 5000 Franken muss der Kanton Freiburg den Klägern zahlen.sda/hpa