Seit 1996 und dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über Krankenversicherungen kann die öffentliche Hand Beiträge zur Verbilligung von Krankenkassenprämien gewähren. Nun ist der Freiburger Staatsrat bereit, diese Beiträge zu erhöhen. Er tut dies über eine Anhebung des Bruttoeinkommens und des Bruttovermögens, bis zu welchen solche Finanzhilfen möglich sind. Bisher lag die Obergrenze bei 150 000 Franken Einkommen und bei 1 Million Franken Vermögen. In der Antwort auf ein Mandat mehrerer Grossräte aus den Reihen der SVP zeigt sich die Regierung nun bereit, diese Obergrenze auf 200 000 Franken Einkommen und 1,5 Millionen Franken Vermögen anzuheben.
Gleiche Basis für Stipendien
Dies hat nicht nur auf die Krankenkassenverbilligungen Einfluss, sondern auch auf die Gewährung von Stipendien. Diese fussen nämlich auf demselben Ansatz. Für den Staat hat die Änderung Mehrausgaben von 410 000 Franken jährlich zur Folge, schätzt der Staatsrat. Er ist aber dazu bereit, da die nie mehr angepassten Grenzen nicht mehr den aktuellen wirtschaftlichen Begebenheiten entsprechen.
Der Grosse Rat wird an seiner Session nächsten Dienstag über das Mandat beraten. uh