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Kantonsgericht fordert ein neues Wahlsystem für den Grossen Rat bis 2016

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Die Rechnung ist schnell gemacht: Eine Partei braucht im Wahlbezirk Saane-Land etwa 4,2 Prozent der Wählerstimmen, um einen Grossratssitz zu erringen. Im Vivisbachbezirk aber 16,6 Prozent. Wenn eine Partei diesen Wert nicht erreicht, verfallen ihre Stimmen. So hat ein Wähler im bevölkerungsreichen Saanebezirk eher die Chance, einen Vertreter seiner Wahl ins Parlament zu entsenden, als einer in einem kleinen Bezirk.

Der Vivisbacher dagegen muss damit rechnen, dass seine Stimme nicht in die Sitzverteilung einfliesst. Um sicherzugehen, wählt er eine der grossen Parteien. Der Mechanismus hängt von der Anzahl der Sitze ab, die einem Wahlkreis zustehen. Nicht nur der Wähler entscheidet, auch das System beeinflusst die Wahl.

Formelle Feststellung

Das Kantonsgericht gibt in seinem aktuellen Urteil, wie gestern berichtet, den Freiburger Grünliberalen (GLP) formell recht und stellt fest: Die beanstandeten Wahlkreise Glane und Vivisbach sind zu klein und widersprechen der Bundesverfassung. Diese gebietet, dass jede Stimme für die Ausmarchung zählt und jede in etwa dasselbe Gewicht hat. Regierung und Parlament sind angehalten, bis zu den nächsten Wahlen 2016 ein Gesetz vorzulegen, das den Anforderungen entspricht.

Jede Partei sollte in etwa ihrer Wählerstärke entsprechend im Parlament vertreten sein; das ist im aktuellen Grossen Rat aber nicht der Fall. Die GLP beispielsweise hätte aufgrund ihres Wähleranteils Anrecht auf fünf Sitze, hat aber nur deren zwei. Im Gegenzug liegen CVP und SP je etwa zwei Sitze über ihrem mathematischen Anspruch. Das System benachteilige nicht nur Splitterparteien, so das Gericht, sondern auch mittelgrosse Gruppierungen, die in der Bevölkerung fest verankert seien.

«Es muss vorwärtsgehen»

 Zu Beginn des Verfahrens räumte der Staatsrat ein, dass die aktuelle Regelung nicht standhaft sei. Er versprach, Abhilfe zu schaffen. Dennoch habe man sich vor einer Verschleppung des Systemwechsels gefürchtet und deshalb den Rechtsweg dem parlamentarischen Verfahren vorgezogen, sagt Daniel Wismer, Co-Präsident der kantonalen Grünliberalen. «Wir wollen, dass es vorwärtsgeht. Nur darüber zu sprechen, reicht nicht.» Jetzt gehe es um die Ausgestaltung der geforderten Wahlrechtsreform. «Nun ist alles klar, die Frist ist gesetzt.»

Das Kantonsgericht verzichtete bewusst auf die Nennung einer Lösung. Der GLP schwebt ein Wahlsystem ähnlich demjenigen von Zürich vor. Dort hatte die Diskussion um Wahlkreisgrössen begonnen. Der Mathematiker Friedrich Pukelsheim schlug als Lösung die «doppelt proportionale Divisormethode» vor, welche den Spitznamen «doppelter Pukelsheim» erhalten hat. Das Modell sieht zwei Sitzverteilungen vor: Erst werden alle Stimmen zusammengezählt und die Sitze den Parteien entsprechend ihrer Stärke zugeordnet. Dann werden gemäss einem komplizierten Algorithmus die Sitze der Parteien auf die Wahlbezirke verteilt.

Bezirke zusammenlegen?

Tatsächlich arbeitet die Regierung schon länger an diesem Thema; im Kantonsparlament gab es zuvor vereinzelte Vorstösse dazu. Der Bericht ist fast fertig. Die Vorsteherin der zuständigen Direktion der Institutionen und der Land- und Forstwirtschaft, Marie Garnier, will ihn spätestens im November dem Staatsrat zum Entscheid vorlegen. Dann wird das Dossier in die Vernehmlassung gehen.

«Wir schlagen zwei Varianten vor: den doppelten Pukelsheim und die Fusion der bisherigen Wahlkreise Glane und Vivisbach zu einem Wahlkreis», erklärt Garnier auf Anfrage. Sie macht klar, welche Variante sie bevorzugt: «Den doppelten Pukelsheim,weil der Grosse Rat zu einer Reorganisation der Bezirke kürzlich Nein gesagt hat.» Im Kanton sei eine Strukturreform im Gang. «Diese wollen wir weiterbringen.» Das Modell Pukelsheim verhindere die Strukturdiskussion in keiner Weise. «Wir müssen bis 2016 eine Lösung finden», hält Garnier fest.

Die verwaltungstechnische Abteilung des Kantonsgerichts hält abschliessend fest, dass die Wahlen von 2011 – obwohl nicht verfassungskonform – nicht aufgehoben werden und somit nicht mehr wiederholt werden müssen. Das hatten die Beschwerdeführer aber auch nicht verlangt.

Bernhard Waldmann. Bild ae/a

Wahlrecht: Bundesgericht fordert von Kantonen gleiche Erfolgschancen für alle

Der Grundsatz des gleichen Erfolgswerts gilt schon länger. Doch erst 2002 habe das Bundesgericht in die Kantonsautonomie eingegriffen, um ihn durchzusetzen, sagt Staatsrechtler Bernhard Waldmann von der Universität Freiburg.

 

Erklären Sie uns kurz das Problem, Herr Waldmann …

Bernhard Waldmann: Fakt ist, dass die Wahlkreiseinteilung im Kanton Freiburg das Prinzip, wonach allen Stimmen dieselbe Stimmkraft und derselbe Erfolg zukommen müssen, allzu stark strapaziert. Das Bundesgericht hat bereits 2002 ein System mit allzu kleinen Wahlkreisen für verfassungswidrig erklärt. Inzwischen hat es mehrere Wahlsysteme als verfassungswidrig qualifiziert, weil die für einen Sitzgewinn nötigen Stimmenanteile in den einzelnen Wahlkreisen zu stark voneinander abwichen.

 

Wozu führt dieser Entscheid?

Der Freiburger Gesetzgeber war sich bewusst, dass die Wahlkreise nicht verfassungskonform sind, als er das Gesetz für die Wahlen von 2011 erliess. Er hatte aber keine Alternativen zur Hand. Das Urteil gibt dem Prozess einer Neuordnung einen Schub. Wenn es nicht gelingt, bis 2016 eine Lösung zu finden, und es bei der heutigen Regelung bleibt, ist es absehbar, dass diese beim Bundesgericht angefochten und dort für ungültig erklärt wird.

 

Was halten Sie vom Modell Pukelsheim?

Es lässt die heutigen Wahlkreise bestehen und berücksichtigt mit der ersten, kantonsweiten Zuteilung zugleich die Chancengleichheit auf Erfolg. Das System ist im Detail aber sehr technisch und schwierig zu fassen. fca

 

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