Paare sollen nicht steuerlich schlechter behandelt werden, weil sie verheiratet sind. Der Bundesrat hat dargelegt, wie er die «Heiratsstrafe» abschaffen will. Künftig soll eine alternative Steuerberechnung zum Zug kommen. Dabei nimmt die Steuerbehörde einen Vergleich vor zwischen dem Steuerbetrag eines Paares nach dem Verheiratetentarif sowie dem Betrag, den die Eheleute nach individuellem Tarif bezahlen müssten. Bezahlen würden die Paare den niedrigeren Betrag. Der Bund rechnet mit Steuereinbussen von einer Milliarde Franken. Zur Finanzierung der Reform schlägt der Bundesrat unter anderem ein Sparprogramm vor. sda
Bericht Seite 26