Freiburg Seit April ist das revidierte Arbeitslosengesetz in Kraft. Auf einen Schlag verloren im Kanton Freiburg 250 Personen ihr Anrecht auf Arbeitslosengelder. Nur die wenigsten haben ein Gesuch um Sozialhilfe gestellt. Dies bestätigt die bisherigen Erfahrungen: Nur rund ein Drittel der Ausgesteuerten wird Sozialhilfegelder beziehen – und die meisten melden sich erst nach einigen Monaten auf dem Sozialamt. Viele haben auch kurz vor dem Verlust der Arbeitslosengelder eine Stelle mit sehr schlechter Entlöhnung angenommen. Das kantonale Sozialamt befürchtet, deswegen könnte die Zahl der Working Poor ansteigen. njb
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