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Zwei Jahre bedingt für ehemaligen Security

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Autor: Pascale Hofmeier

Tafers Der ehemalige Mitarbeiter eines privaten Sicherheitsdienstes war betrunken und stand unter Medikamenteneinfluss, als er vor zwei Jahren in Mariahilf einen früheren Kollegen mit dem Auto anfuhr, wobei dieser auf die Motorhaube geschleudert wurde. Dann schleifte er ihn auf der Kantonsstrasse noch einige Meter mit und beging Fahrerflucht (FN vom 9. Februar).

Gestern wurde der Mann vom Bezirksstrafgericht des Sensebezirks der Gefährdung des Lebens, des Fahrens in fahrunfähigem Zustand und der Fahrerflucht schuldig gesprochen. Das Gericht unter dem Vorsitz von Reinold Raemy hat ihn zu einer bedingten Gefängnisstrafe von zwei Jahren verurteilt und eine Bewährungsfrist von fünf Jahren angesetzt. Zusätzlich muss er die Gerichtskosten tragen. Vor der Urteilsverkündung hatte der Angeklagte beteuert, er bereue seine Taten.

Milderes Urteil als gefordert

«Die beschuldigte Person hat in einer Mischung aus Wut, Angst und Panik gehandelt», sagte Raemy. «Das Verschulden ist schwer.» Der Mann sei sinn- und skrupellos vorgegangen. Raemy attestierte dem Verurteilten aber auch eine leicht verminderte Zurechnungsfähigkeit aufgrund psychischer Probleme und dessen Alkoholsucht. Der ehemalige Security-Mitarbeiter ist seit rund zehn Jahren Alkoholiker. Die Trennung von seiner Frau, seiner Jugendliebe, hat er nur schwer verkraftet, obwohl heute das Verhältnis zu ihr gut ist. Er leidet zudem an Angstzuständen und Phobien.

Das Gericht urteilte milder, als der Rechtsanwalt des Klägers und die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, Alessia Chocomeli-Lisibach, gefordert hatten. «Er hat das Fahrzeug gezielt auf das Opfer zugesteuert», sagte Chocomeli. Er habe gar noch beschleunigt und sei anschliessend weggefahren, ohne sich um den Verletzten zu kümmern. Was in Mariahilf passiert sei, sei ein Höhepunkt wiederholter, gesteigerter Drohungen und Belästigungen.

Verschiedene Perspektiven

Dem Vorfall in Mariahilf waren mehrere Zwischenfälle zwischen dem Verurteilten und dem Opfer vorausgegangen. Der Verurteilte hatte mit dem Opfer zusammengearbeitet. Weil er unzuverlässig geworden war, erhielt er keine Aufträge mehr. In der Folge begann er, seinen ehemaligen Freund und einen weiteren ehemaligen Arbeitskollegen zu drangsalieren. Dies in der Annahme, die beiden würden ihm noch Geld schulden.

«Einzig durch eine glückliche Fügung wurde das Opfer nicht getötet oder schwer verletzt», sagte Chocomeli. Sie forderte eine unbedingte Freiheitsstrafe von 30 Monaten wegen versuchter vorsätzlicher Tötung, Fahren in fahrunfähigem Zustand, Fahrerflucht und Amtsanmassung. Die Freiheitsstrafe sei zu Gunsten einer stationären Therapie aufzuschieben.

Mit seiner Forderung noch weiter als die Staatsanwaltschaft ging der Rechtsanwalt des Opfers, Thomas Zbinden: «Ich bin überzeugt, dass die beschuldigte Person genau geplant hatte, dem Opfer aufzulauern, um den Mann über den Haufen zu fahren.» Im Laufe des Verfahrens habe sich die beschuldigte Person dauernd widersprochen. «Seine ausweichenden Behauptungen sind haltlos und völlig unglaubwürdig.» Zbinden plädierte auf eine Freiheitsstrafe von nicht weniger als fünf Jahren wegen versuchter vorsätzlicher Tötung.

Der Verteidiger Theo Studer relativierte dies: «Rational ist sein Verhalten nicht zu erklären.» Der Angeklagte sei nicht extra nach Mariahilf gefahren, um eine Rechnung zu begleichen. Er habe in der Situation «durchgedreht».

Keine Amtsanmassung

Freigesprochen wurde der Angeklagte vom Vorwurf der Amtsanmassung. In diesem Punkt folgten die Richter den Forderungen der Verteidigung. In alkoholisiertem Zustand hatte er sich als Berner Kantonspolizist ausgegeben. «Mit seiner Aussage hat er lediglich eine Ausrede für sein Verhalten abgegeben», sagte der Gerichtspräsident Reinold Raemy.

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