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Tragen wir Sorge zur schlanken Schweiz

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Leitartikel

Autor: Arthur Zurkinden

Tragen wir Sorge zur schlanken Schweiz

Am kommenden Wochenende stimmt das Schweizer Volk über die SP-Volksinitiative «Für faire Steuern. Stopp dem Missbrauch beim Steuerwettbewerb», besser bekannt als «Steuergerechtigkeits-Initiative», ab. Mit dieser Initiative will die SP Schweiz dem Steuerwettbewerb unter den Kantonen einen Riegel schieben. Wer in der Schweiz ein steuerbares Einkommen von mehr als 250 000 Franken aufweist, soll mit einem Satz von mindestens 22 Prozent besteuert werden, egal in welchem Kanton er wohnt. Die 22 Prozent gelten nur für die Einkommen, welche den Betrag von 250 000 Franken übersteigen. Bei verheirateten Personen kommt dieser Satz erst ab 420 000 Franken zum Tragen. Und auch die grossen Vermögen sollen mit Mindestsätzen besteuert werden.

Im Kanton Freiburg wären die gut betuchten Steuerzahler von zwölf Gemeinden betroffen, da in diesen die kantonalen und die kommunalen Steuersätze zusammen nicht 22 Prozent ausmachen. In allen andern 156 Freiburger Gemeinden müssen die Steuerzahler mit einem steuerbaren Einkommen von mehr als 250 000 Franken so oder so mindestens 22 Prozent davon dem Fiskus abliefern.

Die SP hat ihre Initiative eingereicht, weil in gewissen Gemeinden die kantonalen und kommunalen Steuersätze zusammen nicht einmal zehn Prozent ausmachen. Ein bekanntes Beispiel ist Wollerau SZ am Zürichsee, wo sich unter anderen auch Roger Federer niedergelassen hat. Vorgeworfen wird diesen Gemeinden, dass sie gute Steuerzahler anziehen, die dann in ihren vorherigen Wohnorten fehlen und die von den guten Infrastrukturen der naheliegenden Zentren profitieren können, etwa der Stadt Zürich, ohne sich daran finanziell beteiligen zu müssen.

So gesehen geniesst diese Initiative einige Sympathie. Die Frage stellt sich aber, ob sogleich eine Art Reichtumssteuer in der Bundesverfassung verankert werden soll oder ob es nicht andere Möglichkeiten gibt, korrigierend einzugreifen, ohne den Kantonen einen Teil ihrer Steuerhoheit wegzunehmen. Diese reagieren sehr empfindlich.

Aber auch die Frage ist erlaubt, ob der Steuerwettbewerb unter den Kantonen der Schweiz bisher beträchtlichen Schaden angerichtet hat. Diese Frage kann verneint werden. Jedenfalls hat der Steuerwettbewerb massgeblich dazu beigetragen, dass die Steuerbelastung in der Schweiz – vergleicht man sie mit den Nachbarländern – niedrig geblieben ist, wofür die Schweiz im Ausland auch beneidet wird. Und dies hat auch gut betuchte Ausländer veranlasst, ihren Wohnsitz in die Schweiz zu verlegen. Natürlich suchen sie sich dabei eben steuergünstige Ortschaften aus, aber über die direkten Bundessteuern und den Finanzausgleich profitieren alle Kantone von ihnen.

Weiter ist es wohl nicht übertrieben zu behaupten, dass trotz der niedrigen Steuerquote der Staat seine Aufgaben nicht vernachlässigt. Auch hier hält die Schweiz einen Vergleich mit dem Ausland allemal stand, wenn wir an die Sozialleistungen, an das soziale Netz oder an das Bildungsangebot denken. Der Steuerwettbewerb hat zweifelsohne die Kantone gezwungen, haushälterisch mit den Steuergeldern umzugehen. Natürlich könnte der Staat noch da und dort mehr tun, stünden ihm mehr Mittel zur Verfügung. Ob aber ein Staat, der immer umfangreicher wird, die Mittel auch effizient einsetzt, ist zu bezweifeln.

Jedenfalls ist es sehr fraglich, ob bei einer steuerlichen Mehrbelastung der Reichen in der Folge der Mittelstand entlastet würde, wie dies gerade von den Initianten versprochen wird. Im Kanton Freiburg war bei den letzten Steuerdebatten im Grossen Rat ein solcher Wille kaum zu erkennen.

Kommt diese «Reichtumssteuer», so kämen die Kantone in Versuchung, mittels grosszügigen Abzügen gute Steuerzahler anzulocken. Dass dann versucht würde, auch diese gesamtschweizerisch zu regeln und einzuschränken, liegt auf der Hand.

Es gibt noch ein weiteres Argument, das Beachtung verdient: Die SP hat – so wird es dem Stimmbürger suggeriert – die Abzocker im Visier. Gewiss wären auch einige Abzocker von der Initiative betroffen. Betroffen wären aber vor allem auch Unternehmer, die Arbeitsplätze geschaffen und die einen gewissen Erfolg auch verdient haben. Ihre Drohungen, die Schweiz bei einer Annahme der Initiative zu verlassen, sind zwar nicht so ernst zu nehmen, aber ihr Einsatz für eine florierende Wirtschaft und somit für die Erhaltung und Schaffung neuer Arbeitsplätze könnte dadurch schon erlahmen.

Im Zusammenhang mit einer Regulierung des Steuerwettbewerbs muss ebenfalls auf den Neuen Finanzausgleich (NFA) hingewiesen werden. Kantone, welche gute Steuerzahler anlocken und in der Folge ein hohes Steueraufkommen aufweisen, werden schon heute «bestraft». So erhält z. B. der Kanton Freiburg im nächsten Jahr 1316 Franken pro Einwohner aus dem NFA-Ressourcenausgleich, also jenem Ausgleich, der das Steueraufkommen der Kantone ausgleicht. Der reiche Kanton Zug hingegen muss 2214 Franken pro Einwohner bezahlen. Der Kanton Obwalden, der sich in den letzten Jahren bemüht hat, mit niedrigen Steuersätzen Unternehmen anzulocken, erhält 941 Franken pro Einwohner. In diesem Jahr waren es noch 1161 Franken.

Die Korrektur zwischen Arm und Reich erfolgt aber auch auf kantonaler Ebene. Auch Freiburg kennt neu einen Ressourcenausgleich, an dem die reichen Gemeinden gar keine Freude haben. So wird beispielsweise Greng mit seinem bekannt niedrigen Steuersatz, aber mit guten Steuerzahlern zur Kasse gebeten. Zudem zwingt auch der Steuerwettbewerb unter den Gemeinden diese, haushälterisch mit ihren Mitteln umzugehen und wenn möglich Erhöhungen der Gemeindesteuern zu vermeiden.

Fazit: Der Steuerwettbewerb hat in der Vergangenheit dafür gesorgt, dass die Schweiz «schlank» geblieben ist. Diese Schlankheit ist ihr nicht schlecht bekommen. Um gegen Auswüchse des Steuerwettbewerbs vorzugehen, sollten andere Lösungen gefunden werden, die es – nebst den bestehenden Korrekturen – sicher gibt. Wer den Stimmzettel ausfüllt, sollte vielleicht nicht sogleich als Denkzettel an die Abzocker benutzen. Denn dieser könnte sich als Eigentor erweisen. Es gibt andere Möglichkeiten, die Abzocker zur Kasse zu bitten.

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