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Der Armut den Kampf angesagt

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Autor: walter buchs

Freiburg Die Sensler CSP-Grossräte Bruno Fasel aus Schmitten und Hans-Rudolf Beyeler aus Oberschrot hatten den Staatsrat in einer Motion ersucht, eine Gesetzesentwurf für die Schaffung von Ergänzungsleistungen für einkommensschwache Familien zu unterbreiten. Der Grosse Rat hat diesen Antrag am Donnerstag auf Antrag des Staatsrates mit 64:5 Stimmen und 16 Enthaltungen gutgeheissen.

«Es kann nicht angehen, dass Familien in der Schweiz am Hungertuch nagen, weil die Politik ihre Aufgabe nicht wahrnimmt», begründete Grossrat Beyeler die Notwendigkeit des Gesetzes. Auf Bundesebene bestehe zwar ebenfalls ein Projekt. Aber es sei noch nicht sicher, ob und wann dieses umgesetzt werde.

Das Anliegen wurde von keiner Fraktion grundsätzlich in Frage gestellt, sondern vielmehr festgestellt, dass damit «offene Türen eingerannt» werden, wie sich Christine Buillard aus Überstorf im Namen der CVP ausdrückte. Gemäss Auftrag der Verfassung sind nämlich die Vorbereitungsarbeiten für ein solches Gesetz bereits weit fortgeschritten. Für nächstes Jahr ist ein Vorentwurf angekündigt und laut Staatsrätin Anne-Claude Demierre dürfte das Staatsbudget 2012 bereits einen entsprechenden Betrag enthalten.

Den Ursachen auf der Spur

«Armut ist vielschichtig und muss auch breit angelegt bekämpft werden.» Mit diesen Worten begründete SP-Grossrätin Andrea Burgener Woeffray aus Freiburg ihr zusammen mit Bruno Fasel eingereichtes Postulat. Sie ersuchten den Staatsrat, regelmässig einen Armutsbericht vorzulegen, der auch aufzeigt, welche Konsequenzen aus den Feststellungen zu ziehen sind. Der Staatsrat hatte sich bereit erklärt, dies einmal pro Legislatur zu tun, erstmals 2012, wie Gesundheitsdirektorin Demierre gestern bestätigte. In diesem Sinne überwies der Rat das Postulat mit 84:5 Stimmen und zwei Enthaltungen.

FDP-Grossrätin Antoinette de Weck aus Freiburg anerkannte die Notwendigkeit, die Bestimmungsfaktoren der Armut eingehend zu studieren, um diese auch wirksam bekämpfen zu können. Die Verwaltung solle aber nicht viel Zeit darauf verwenden, die theoretischen Grundlagen zu erarbeiten. Solche seien bereits ausreichend vorhanden.

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