Freiburg Um bei der Einführung des NFA die Kostenneutralität auf Gemeindeebene zu gewährleisten. wurden im Kanton Freiburg einige Ausgleichsmassnahmen beschlossen. Eine dieser Massnahmen besagt, dass der Staat befristet auf drei Jahre den gesamten Kantonsbeitrag an die Ergänzungsleistungen der AHV und IV übernmmt. Vorher trugen die Gemeinden 25 Prozent dieser Kosten.
Da verschiedene Arbeiten im Bereich der Behinderten- und Betagtenbetreuung sowie der Langzeitpflege noch im Gange sind, hatte der Staatsrat vorgeschlagen, die Massnahme bis längstens Ende 2015 zu verlängern. Der Grosse Rat ist ihm gestern einstimmig gefolgt. Damit werden die Gemeinden weiterhin um 23 Millionen Franken pro Jahr entlastet. wb