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Die Ziviljustiz bürgernah erklärt

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Autor: walter buchs

Freiburg Anlässlich des Europäischen Tages der Ziviljustiz, der in Freiburg seit 2004 begangen wird, organisiert die Zivilrechtliche Abteilung des Kantonsgerichts im Rathaus in Freiburg eine Ausstellung. Diese wird am Freitag um 16 Uhr eröffnet. An diesem Tag können die Besucherinnen und Besucher die Ausstellung bis um 19 Uhr besichtigen. Sie haben die Möglichkeit, den sehenswerten historischen Sitzungssaal des Kantonsgerichts zu besichtigen.

Am Samstag ist der Besuch von 8.30 bis 16 Uhr möglich. An diesem Tag wird die Mehrheit der Kantonsrichter anwesend sein, um Auskunft über die von ihnen behandelten Themen zu geben, wie der Präsident der Zivilrechtlichen Abteilung des Kantonsgerichts, Adrian Urwyler, am Mittwoch vor den Medien bekannt gab. In der Woche vom 8. bis 12. November kann die Ausstellung auf Anfrage besichtigt werden.

«Die Ziviljustiz steht meistens im Schatten der Strafjustiz, und doch betreffen die Streitfälle, die sie zwischen Parteien regelt, die meisten Leute», stellte Kantonsrichter Urwyler gestern fest. Eine Besonderheit der Ziviljustiz bestehe darin, dass immer zuerst versucht werde, eine Einigung zwischen den Parteien zu erreichen. Dadurch könnten erheblich Kosten gespart werden. In der Ausstellung werde auch die Priorität, welche die Zivilgerichte der Einigung und Mediation beimessen, deutlich ersichtlich, so Urwyler.

Für die diesjährige Ausstellung sind nun sieben Themen ausgewählt worden, die auf Plakatwänden in Form von Fragen und Antworten dargestellt werden. Auf der Vorderseite jedes Plakats werden drei Fragen zum jeweiligen Thema gestellt. Auf der Rückseite werden dann die richtigen Antworten erklärt.

Praktische Ratschläge

Die Plakatwände haben zum Zweck, so das Kantonsgericht in seiner Mitteilung, den Bürgerinnen und Bürgern praktische Ratschläge zu Fragen zu geben, die alle einmal im Leben betreffen können. Diese Themen sind Unterhaltsbeiträge, Unterhaltspflicht für (erwachsene) Kinder, unbezahlte Löhne, Mietrecht und rechtliche Verteidigungsmöglichkeiten. Ebenfalls werden die zahlreichen Möglichkeiten dargestellt, mit denen sich die Rechtsuchenden Gehör verschaffen können. Schliesslich werden die Mittel hervorgehoben, mit denen in den dargestellten Bereichen Konflikte ohne Beizug des Richters gelöst werden können.

www.admin.fr.ch/tc

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