Ratgeber Versicherung
Autor: Michael Wiesner
Morscher Baum in Nachbars Garten
Im Garten unseres Nachbars steht ein morscher Baum an der Grundstückgrenze. Der Nachbar weigert sich, den Baum fällen zu lassen. Kann ich ihn haftbar machen, wenn der Baum umstürzt und mein Haus beschädigt? E.B.
Wenn der Baum von Ihrem Nachbarn oder einem früheren Eigentümer des Grundstückes gepflanzt oder auch nur gepflegt wurde, kommt bei einem Schaden die Haftpflicht des Grundeigentümers (gemäss Art. 679 des Zivilgesetzbuches) zum Zuge: Der Grundeigentümer wird haftpflichtig, wenn er seinen Nachbarn bei der Ausübung des Grundeigentums schädigt. Ob ihn dabei ein Verschulden trifft, spielt bei dieser Haftpflicht keine Rolle. In Ihrem Fall dürfte aber ein Verschulden vorliegen, so dass der Nachbar vermutlich ohnehin haften würde.
Die Haftpflicht aus selbst bewohnten kleineren Häusern samt Umschwung (beispielsweise bei einem Einfamilienhaus) ist meistens durch die Privathaftpflichtversicherung gedeckt. Ansonsten ist eine besondere Gebäudehaftpflichtversicherung abzuschliessen. Diese Versicherung wird einen Schaden, für den der Nachbar haftpflichtig ist, im Rahmen der Versicherungsbedingungen übernehmen. Bei grober Vernachlässigung des Unterhalts durch den Hauseigentümer könnte sie allerdings ihre Entschädigung reduzieren, so dass der Nachbar einen Teil des Schadens selber bezahlen muss.
Die Ratgebersujets stellt der Schweizerische Versicherungsverband zur Verfügung. Ein Team aus Versicherungsspezialisten nimmt zu unterschiedlichen Fragen Stellung. Verantwortlich hierfür ist Michael Wiesner, Mitglied der Geschäftsleitung.
Homepage: www.svv.ch/ratgeber