Gestützt auf die kantonale Verfassung richten sich die 10 SP-Grossratsmitglieder mit folgendem Begehren an den Staatsrat: «Der Kanton gewährt den Gemeinden während vier Jahren eine Anstossfinanzierung zur Einrichtung von ausserschulischen Betreuungsplätzen. Zu den ausserschulischen Betreuungsplätzen gehört auch die Tagesfamilienbetreuung. Für letztere gilt eine dem Bedarf angepasste Anstossfinanzierung.»
Fünf Monate Zeit
Die Antragsteller/-innen stellen sich eine Anstossfinanzierung bis zu einem Betrag von 3000 Franken pro ausserschulischen Betreuungsplatz vor. Dies in Form einer einmaligen Zuwendung für alle bereits geschaffenen und bis zum Schuljahresbeginn 2013 neu geschaffenen Plätze. Bis in vier Jahren muss das 2. Kindergartenjahr umgesetzt sein. Die Frage sei offen, ob einige Schulkreise mit der Umsetzung zugewartet haben, bis die ausserschulische Betreuung geregelt ist. Der Staatsrat hat fünf Monate Zeit, um auf das Mandat zu reagieren. il