Freiburg Das Kantonsgericht hätte auf eine Beschwerde der Unia gegen Sonntagsverkäufe eingehen müssen, wie das Bundesgericht nun entschieden hat. Die Gewerkschaft hatte Anstoss daran genommen, dass zwischen 2004 und 2006 verschiedene Geschäfte im Kanton Freiburg zwei bewilligungsfreie Sonntagsverkäufe durchführen durften. Das Bundesgericht begründet seinen Entscheid damit, dass sich der Grosse Rat am 11. Februar 2009 gegen jegliche bewilligungsfreie Sonntagsverkäufe ausgesprochen hat. pj
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