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Kommt es zu verfrühten Spitalentlassungen?

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Autor: arthur zurkinden

freiburg Die Fallpauschalen werden als Instrument zur Kosteneinsparung eingeführt. Sie könnten aber zur Folge haben, dass Spitalpatienten zu rasch nach Hause oder in die Rehabilitation geschickt werden. SP-Grossrat Xavier Ganioz ist deshalb mit Fragen an den Staatsrat gelangt.

Leistungsorientierte Spitalfinanzierung

In seiner Antwort versucht nun der Staatsrat vorerst, die neue Spitalfinanzierung zu erklären. Er spricht dabei von einem Paradigmenwechsel in der Beziehung zwischen Kanton und Spitälern. Neu ist vor allem die Finanzierung der Spitäler durch diagnosebezogene Fallpauschalen (DRG: Diagnosis Related Groups). Dabei werden alle Spitalaufenthalte für eine Akutbehandlung im somatischen Bereich in homogene Gruppen mit ähnlichem Behandlungsaufwand eingeteilt. Den einzelnen DRG kommt je nach Aufwand ein bestimmtes Kostengewicht zu, wodurch die Leistungen untereinander verglichen werden können. So hat z. B. ein Eingriff am Rückenmark ein Kostengewicht von 1,761, während eine Entlastung des Karpar-Tunnels, ein viel leichterer Eingriff, ein Kostengewicht von 0,356 hat. Die Kriterien der einzelnen Fälle, darunter auch die Aufenthaltsdauer, sind klar definiert. «Folglich wird es nicht im Interesse des Spitals liegen, einen Patienten länger als nötig zu behalten, denn der bezahlte Preis deckt nur die Kosten eines Aufenthalts, dessen mittlere Dauer zum Voraus festgelegt wurde», schreibt der Staatsrat und bestätigt somit die Gefahr der zu raschen Entlassungen.

Ob ein einheitlicher DRG-Punktwert für die ganze Schweiz angewendet wird, oder ob sich dieser von Kanton zu Kanton oder gar von Spital zu Spital unterscheiden soll, ist noch nicht entschieden.

Freie Spitalwahl

Neu wird auch die freie Spitalwahl über die Kantonsgrenzen hinaus eingeführt. Heute ist der Zugang zu ausserkantonalen Spitälern streng limitiert. Der Kanton beteiligt sich nur im Falle einer medizinischen Notwendigkeit (Leistung wird im Kanton nicht angeboten oder bei einem Notfall) an den Kosten. Ansonsten werden die Kosten für ausserkantonale Spitalaufenthalte zwischen der Krankenversicherung und den Patienten bzw. deren Privatversicherung aufgeteilt.

Neu wird sich der Kanton auch an Kosten von ausserkantonalen Spitalaufenthalten beteiligen müssen, zu denen sich die Patienten aus Gründen des persönlichen Wohlbefindens entschliessen, jedoch höchstens zu dem Tarif, der im Wohnkanton gilt.

Die neue Spitalfinanzierung wird die Kantone auch nicht entlasten, weil sie sich ab 2012 auch an den Kosten der Patienten in Privatkliniken, die auf der Spitalliste aufgeführt sind, beteiligen müssen.

Gemeinwirtschaftliche Leistungen

Weiter gibt es gemeinwirtschaftliche Leistungen, welche nicht von der Krankenversicherung abgedeckt werden, sondern voll vom Kanton getragen werden müssen. Es handelt sich dabei um Kosten für Forschung und universitäre Bildung sowie Kosten, die entstehen, weil Spitäler aus regionalpolitischen Gründen nicht geschlossen werden (Überkapazitäten).

Der Staatsrat hält zudem fest, dass sich das DRG-System vorerst auf die Akutpflege konzentriert. Entwickelt werde aber auch ein Fallpauschalensystem in den Bereichen Geriatrie, Rehabilitation und Psychiatrie.

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