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Gemeindeangestellte sollen in den Generalrat wählbar sein

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Autor: Pascale Hofmeier

Freiburg Gemeindepersonal darf im Kanton Freiburg bisher nicht in den Generalrat gewählt werden. Dies soll sich nun ändern – zumindest vorläufig und sofern es nicht zu mehr als 50 Prozent angestellt ist.

In seiner Antwort auf eine Motion von Bruno Boschung (CVP, Wünnewil) stellt sich der Staatsrat hinter dessen Anliegen. Boschung hatte den Staatsrat aufgefordert, das Gemeindegesetz zu ändern, damit Gemeindepersonal bis zu einem Anstellungsgrad von maximal 50 Prozent in den Generalrat gewählt werden kann.

Dies forderte er nicht zuletzt im Hinblick auf die Wiedereinführung des Generalrates in Wünnewil-Flamatt. Die ersten Wahlen sind für den 20. März 2011 angesetzt. Und weil sich nicht alle Bürgerinnen und Bürger zur Wahl stellen dürfen, ist es umso schwieriger, Kandidatinnen und Kandidaten zu finden.

Handhabung angleichen

Wie der Staatsrat in seiner Antwort ausführt, erachtet er es als gerechtfertigt, die Gesetzgebung über die Gemeinden so zu ändern, dass für das Gemeindepersonal hinsichtlich des Generalrats dieselben Bestimmungen gelten wie für die Exekutive.

Bisher behandelt das Gesetz Gemeindeangestellte, die für den Generalrat kandidieren, strenger als diejenigen, die in den Gemeinderat gewählt werden wollen. Wer bei einer Gemeinde arbeitet, darf nicht Teil der Legislative sein. Hingegen ist von einer Kandidatur für die Exekutive lediglich das Personal ausgeschlossen, das mehr als 50 Prozent arbeitet. Der Gemeindeschreiber sowie der Kassier sind von beiden Räte ausgeschlossen, da es unvereinbar ist, in ihren Funktionen gleichzeitig Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu sein.

Für den Grossen Rat gelten nochmals andere Regeln: Dort dürfen mit Ausnahme des Kaders und der Staatsräte quasi alle Angestellten der Kantonsverwaltung Einsitz nehmen.

Längerfristig ganz trennen

Der Staatsrat hält trotz seiner positiven Stellungnahme fest, dass er längerfristig beabsichtigt, die Unvereinbarkeit eines politischen Amtes mit der Arbeit in der Verwaltung wieder einzuführen. Dies im Hinblick auf die bereits erfolgten Gemeindezusammenschlüsse und auf kommende Fusionen. Er zweifle daran, ob das Argument, es stünden zu wenige Kandidatinnen und Kandidaten zur Verfügung, heute noch so schwer wiege wie vor 20 Jahren.

Dennoch räumt der Staatsrat ein, dass die Aufhebung des bestehenden Verbots für Gemeindeangestellte die Suche nach potenziellen Kandidatinnen und Kandidaten erleichtern könnte. «Diese Massnahme wäre überdies ein Element in der Aussicht auf eine grössere Gemeindeautonomie», heisst es weiter.

Von der Gesetzesänderung würden auch die Wählerinnen und Wähler profitieren: Wo es mehr Kandidierende gibt, ist auch die Wahlmöglichkeit vielfältiger.

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