Autor: Pascal Jäggi
Lausanne Bei einer Routineprüfung auf dem Hof des Rekurrenten im Jahr 2007 sind zwei Mitgliedern der kantonalen Berufsbildungskommission erhebliche Mängel in der Lehrlingsbetreuung aufgefallen. So habe der Greyerzer Bauer dem Lehrling Angst eingeflösst, seine Fähigkeiten seien negativ dargestellt worden und er habe kaum selbständig arbeiten können. Da der Landwirt, der seit 1990 16 Lehrlinge ausgebildet hatte, bereits mehrfach Probleme mit seinen Schützlingen gehabt hatte, wurde ihm die Ausbildungsgenehmigung entzogen. Die Leitung des Landwirtschaftlichen Instituts Grangeneuve bestätigte dies.
Schwieriger Charakter
Der Bauer rekurrierte dagegen erfolglos vor dem Kantonsgericht. Dieses betonte den schwierigen Charakter des Landwirtes und hielt fest, dass die Lehrlinge dauernd mit den Launen des Rekurrenten konfrontiert seien. Zwei frühere Lehrlinge hätten psychische Probleme wegen dem Verhalten des Bauern gehabt. Beide lösten die Verträge auf, der Landwirt wurde deswegen bereits verwarnt.
Da sich der Antragsteller offensichtlich nicht bewusst war, was er in den Lehrlingen auslöste, hielt das Kantonsgericht das Ende der Lehrlingsausbildung für richtig. Der Rekurrent verwies hingegen auf die erfolgreichen Abschlüsse von vier weiteren Lehrlingen im gleichen Zeitraum. Ausserdem hält er einen «rauen» und starken Charakter in der Landwirtschaft für normal.
Das Bundesgericht stellt im am Dienstag veröffentlichten Entscheid fest, dass die Auflösung der Vertragsverhältnisse nach 2000 beim Rekurrenten zehnmal so hoch waren als im Durchschnitt. Lehrlinge seien in einer sensiblen Phase, würden sie doch zum ersten Mal im Beruf arbeiten. Ein besonders wachsamer Umgang mit ihrer Persönlichkeit sei deshalb gefragt. Obwohl bereits 2001 verwarnt, habe der Landwirt sein Verhalten gegenüber den Lehrlingen nicht geändert. Der Entzug der Genehmigung zur Lehrlingsausbildung sei daher zu Recht erfolgt, hält das Bundesgericht fest.