Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Pflegepersonal will 20-prozentigen Zeitzuschlag für Nachtarbeit ab 20 Uhr

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Autor: Arthur Zurkinden

Seit Beginn dieses Jahres kommt das Pflegepersonal in den Spitälern und Heimen in den Genuss einer zeitlichen Kompensation von zehn Prozent, wenn es zwischen 23 Uhr und 6 Uhr morgens arbeitet, wie dies im eidgenössischen Arbeitsgesetz auch vorgesehen ist. Dieses Zugeständnis des Staatsrates kam erst nach einigen Verhandlungen zustande, u. a. auch mit einer Petition mit damals 1270 Unterschriften.

«Das Personal bewertet die bisherigen Zugeständnisse des Staatsrates als ungenügend», betonte der Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD) im vergangenen Mai und lancierte deshalb zusammen mit dem Berufsverband der Pflegefachfrauen eine zweite Petition. Diese wurde gestern Freitag mit 1386 Unterschriften bei der Staatskanzlei zu Handen des Staatsrates abgegeben. «Das Pflegepersonal hat den Eindruck, dass seine Arbeit nicht genügend geschätzt wird», hielt VPOD-Sekretärin Wyna Giller bei der Übergabe fest und wies darauf hin, dass es um die Gesundheit des Personals und um die Qualität der Betreuung gehe.

Zeitliche Kompensation bereits ab 20 Uhr

So will der VPOD zusammen mit dem Pflegepersonal erreichen, dass der Staatsrat die Verhandlungen sofort wieder aufnimmt. Gefordert wird in der Petition, dass ab dem 1. Januar 2011 zusätzlich zu den finanziellen Entschädigungen für die Arbeit zwischen 20 Uhr und 6 Uhr eine 20-prozentige Zeitvergütung und nach fünf Nachtdiensten über achteinhalb Stunden ein zusätzlicher Ruhetag gewährt werden. Bisher wird als Nachtarbeit für die zeitliche Kompensation nur die Zeit ab 23 Uhr anerkannt. Zudem soll gemäss der Petition das nötige Personal eingestellt werden, damit diese zeitlichen Kompensationen ermöglicht werden können.

Kompensation nicht rückwirkend gewährt

Der VPOD bemängelt, dass der Staatsrat trotz der guten Staatsrechnung 2009 und einem Vermögen von 750 Millionen Franken nur die Mindestanforderungen erfülle und nicht bereit sei, die Zeitzuschläge rückwirkend zu gewähren, obwohl diese dem Personal laut Arbeitsgesetz seit dem Jahre 2003 zuständen.

Meistgelesen

Mehr zum Thema