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Fahrlässiger Seifenkistenpilot blitzt ab

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Autor: PAscal Jäggi

Freiburg Was als Spassereignis gedacht war, endete am 14. April 2007 tragisch. Im Teil des Seifenkistenrennens der Dorfjugend Semsales, der humoristisch sein sollte (mit entsprechend gestalteten Fahrzeugen), raste eine Seifenkiste mit vier Männern an Bord von der Piste. Dabei wurden acht Personen verletzt, eine davon schwer. Sowohl der Präsident des Organisationskomitees als auch der Fahrer des Gefährts wurden vom Strafgericht des Broyebezirks zu Geldstrafen verurteilt.

Als Hauptschuldigen sahen die Richter jedoch den Fahrer, der das Urteil von 90 Tagessätzen zu 65 Franken, davon die Hälfte unbedingt, wegen fahrlässiger schwerer und leichter Körperverletzung, nicht akzeptierte. Damit fanden er und sein Anwalt, Valentin Aebischer, wenig Verständnis beim Substituten der Staatsanwaltschaft, den beiden Opferanwälten, dem Anwalt des OK-Präsidenten und nicht zuletzt bei den Kantonsrichtern. «Meine Mandanten sind schockiert über diesen Rekurs», meinte etwa Pierre Mauron, einer der Opferanwälte, «Sie sollten die Verantwortung übernehmen, wie der Mitangeklagte auch.» Der OK-Präsident habe seine Strafe akzeptiert und die Opfer entschädigt, erklärte Mauron.

Fahrlässig oder nicht?

Valentin Aebischer begründete den Rekurs damit, dass von einer fahrlässigen Haltung seines Mandanten nicht die Rede sein könne. «Er kannte die Strecke, und der Zustand des Gefährts hat selbst die Polizei beeindruckt», so Aebischer. Die Veranstalter hätten zudem die Seifenkiste geprüft.

Fabien Gasser, Substitut der Staatsanwaltschaft, hielt dem entgegen, dass der Fahrer das Rennen völlig falsch angegangen sei. «Er hat aus persönlichem Ehrgeiz gehandelt, wollte unbedingt die Bestzeit aufstellen. Dabei fuhr er in der humoristischen Kategorie, wo es um Spass und nicht um Rekorde ging», hielt Gasser dem 33-Jährigen vor.

«Wenn er die Strecke wirklich so gut gekannt hat, hätte er an dieser Schikane bremsen müssen, doch es waren kaum Bremsspuren vorhanden», stellte Fabien Gasser fest.

Während die meisten Anwälte dem alkoholisierten Zustand des Fahrers wenig Gewicht zumassen (0,66 Promille), erinnerte René Schneuwly, Anwalt des OK-Präsidenten, daran, dass ein geringer Alkoholgehalt euphorisch macht.

Der Angeschuldigte selber hörte sich die Vorwürfe geduldig an. Als er mit dem letzten Wort an der Reihe war, hatte er nichts hinzuzufügen.

Die Kantonsrichter fanden nichts zu ändern. Sie bestätigten das erstinstanzliche Urteil vollumfänglich. «Sie glauben, das Strafgericht habe die Umstände falsch beurteilt, das sehen wir nicht so», sagte Gerichtspräsident Alexandre Papaux trocken. Am Unfall sei der Fahrer hauptschuldig, da er mit exzessiver und unangepasster Geschwindigkeit fuhr. «So wie Sie gefahren sind, wäre es mit einer normalen Seifenkiste vielleicht möglich gewesen, aber nicht mit einem über 400 Kilogramm schweren Gefährt, das mit vier Männern besetzt war», stellte Papaux fest. Ob er auf seiner erst zweiten Fahrt das Fahrzeug wirklich im Griff gehabt habe, bezweifelten die Kantonsrichter.

«Sie suchen die Schuld bei den anderen, doch sie sollten sich eingestehen, dass Sie selber fahrlässig gehandelt haben», gab Papaux dem 33-Jährigen mit auf den Weg.

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