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Freiburg wird attraktiver für Immobilienhändler

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Autor: Arthur zurkinden

FreiburgSeit 1957 kennt Freiburg eine Sondersteuer auf Immobilien von nicht privaten Personen, deren Transfer damals nicht der Handänderungssteuer unterstellt war. Der Steuersatz beträgt ein Promille des Steuerwerts des Grundstücks. Sind die Eigentümer nicht bekannt, wird eine Zuschlagsteuer von drei Promille erhoben. Zudem können auch die Gemeinden eine Steuer von höchstens 50 Prozent des kantonalen Steuersatzes erheben. So bescherte diese Sondersteuer dem Kanton jährlich Einnahmen von durchschnittlich 4,5 Millionen, den Gemeinden von zwei Millionen Franken.

Weil diese Steuer bei der Einführung der Handänderungssteuer nicht abgeschafft wurde, machte sie Freiburg für Immobilienhändler wenig attraktiv. «Bei gewissen Investoren figuriert Freiburg gar auf einer schwarzen Liste», gab CVP-Sprecher Jean-Louis Romanens gestern zu bedenken.

Ratslinke dagegen

Gegen die Abschaffung der Steuer sprachen sich aber die SP und das Mitte-Links-Bündnis ab, die sich bereits gegen die entsprechende Motion von Jean-Pierre Siggen (CVP) und Pascal Kuenlin (FDP) gewehrt hatten. «Ohne Kompensation sagen wir Nein», meinte SP-Sprecher Raoul Girard und dachte an die Verluste für den Kanton und die Gemeinden.

Mit 64 zu 23 Stimmen wurde aber die Abschaffung beschlossen. Abgelehnt wurde aber der Antrag, wonach Rückerstattungen in den nächsten fünf Jahren noch möglich wären.

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