Beschwerden
Der Weg über das Gericht
Gegen die Verfügung des kantonalen Tiefbauamtes zur Verkehrsregelung auf Alp- und Waldwegen waren 37 Beschwerden eingegangen. Auf 29 ist das Kantonsgericht nicht eingegangen. Dies weil in 13 Fällen der Kostenvorschuss nicht oder nicht rechtzeitig bezahlt wurde. In fünf Fällen waren die Beschwerdeführer nicht zur Beschwerde befugt und in weiteren fünf Fällen enthielten die Beschwerdeschriften keine Rechtsbegehren oder waren nicht begründet. Sechs Beschwerden wurden im Laufe des Verfahrens zurückgezogen. Acht Beschwerden hat das Kantonsgericht beurteilt und abgewiesen. ja