Bereits im Jahre 2004 hat der Staatsrat den Entwurf eines «Sportkonzeptes für den Kanton Freiburg» in die Vernehmlassung geschickt. Dabei kamen aber unterschiedliche Auffassungen zu Tage. Deshalb hat der Staatsrat beschlossen, ein Konzept auf der Grundlage des neuen Gesetzes zu erarbeiten.
Sportförderung sicherstellen
Das neue Gesetz soll als Instrument dienen für die Umsetzung der Ziele, die der Bundesrat gesteckt hat. «Darin sollen die Prioritäten der kantonalen Sportpolitik festgelegt werden», hält der Staatsrat in der Botschaft fest.
Zudem werde so die Koordination der Bemühungen der Gemeinwesen und der Sportorganisationen in der Förderung des Sports und der Sportanlagen sichergestellt. Das Inventar der Sporteinrichtungen werde dabei einen Bestandteil des Konzeptes bilden.
Bisher haben in der Schweiz nur acht Kantone den Sport in einem eigenen Gesetz geregelt. az