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Ein neues Kapitel in der «Polizei-Affäre»

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Autor: Nicole Jegerlehner

FreiburgNun kommt die so genannte Polizei-Affäre also doch vor den Richter. Der Freiburger Untersuchungsrichter Jean-Luc Mooser teilte dies gestern mit. Damit werden drei Polizisten vor den Richter treten müssen. Zum einen der Kadermann, der im November 2008 in den frühen Morgenstunden auf dem Nachhauseweg mit seinem Auto ein Trottoir touchierte. Zum andern die beiden Polizeibeamten, die ihn zwar anhielten und nach Hause fuhren, die aber keine Alkoholkontrolle vornahmen (siehe auch Kasten).

Gegenüberstellung fehlte

Im Oktober vergangenen Jahres hatte Untersuchungsrichter Mooser sich noch entschieden, nicht auf die Anzeigen einzutreten. Das Kantonsgericht wies ihn aber an, den Fall noch einmal aufzurollen, da «wichtige Elemente nicht genügend beachtet worden waren», wie das Gericht festhielt. Insbesondere fehle eine Gegenüberstellung des Beamten, welche die Patrouille auf den fahrenden Kadermann aufmerksam gemacht hatte, und des Beamten, welcher seinem Vater eine SMS geschrieben hatte. Sie hatten widersprüchliche Aussagen gemacht – und diese Widersprüche müssen nach Meinung des Kantonsgerichts ausgeräumt werden.

Mooser hat daraufhin noch einmal alle Betroffenen angehört und auch verschiedene neue Zeugen befragt, wie er auf Anfrage sagt. «Das waren vor allem Polizeibeamte, die sich in der fraglichen Nacht in den Räumlichkeiten der Kantonspolizei aufhielten», sagt er.

Bei seinen vorherigen Untersuchungen habe er die Zweifel und Widersprüche weniger stark gewertet als das Kantonsgericht, sagt Jean-Luc Mooser, darum habe er damals auf Nichteintreten entschieden. Er könne aber die Sicht des Gerichts durchaus verstehen.

Begünstigung?

Am Donnerstag hat er den Fall nun an das Freiburger Kantonsgericht überwiesen. Dabei wird sich der Kadermann wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand und/oder Fahrunfähigkeit und wegen Verlusts der Kontrolle über seinen Wagen verantworten müssen. Die beiden Polizisten, die ihn angehalten hatten, sind der Begünstigung angeklagt, da sie den Kadermann nicht angezeigt haben.

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